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Zuschüsse für Sportvereine

 

 

Für das Jahr 2021 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die so genannte Vereinspauschale beantragen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht.

 

Die Höhe der Pauschale ist von der Mitgliederzahl zum 1. Januar 2021 sowie der bis zum Stichtag 1. März 2021 eingereichten Lizenzen abhängig. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden. Der Antrag kann aber auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 21, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim oder telefonisch unter 08031 392 2112 angefordert werden.

 

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März 2021 beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zuschüsse für Sportvereine

Vereinspauschale bis 1. März beantragen

Für das Jahr 2020 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die so genannte Vereinspauschale beantragen.

Darauf hat jetzt das Sachgebiet Gemeindeangelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Die Höhe der Pauschale ist von der Mitgliederzahl zum 1. Januar 2020 sowie der bis zum Stichtag 1. März eingereichten Lizenzen abhängig. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www. landkreis-rosenheim.de zu finden. Der Antrag kann
aber auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 21, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim oder telefonisch unter 0 80 31/ 3 92 21 12 angefordert werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge beziehungsweise Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zuschüsse für Sportvereine

Ab sofort kann die Vereinspauschale beantragt werden

Für das Jahr 2017 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die sogenannte Vereinspauschale beantragen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Gemeindeangelegenheiten im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden. Der Antrag kann aber auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet II/1, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, oder telefonisch unter 0 80 31/3 92 21 12 angefordert werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge beziehungsweise Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

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