Bundesnetzagentur verpflichtet zu Ansagen bei teurer Verbindung
Das Handy klingelt oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Oder man schafft es, ran zu gehen und hört nichts. Auf dem Display ist eine ausländische Nummer zu sehen, die zum Beispiel mit +216 (Tunesien) oder +257 (Burundi) beginnt. Solche „Ping-Calls“ können teuer werden – bis zu drei Euro pro Minute.
Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. Die betroffenen Mobilfunkkunden gehen davon aus, dass sie einen Anruf von einer deutschen Ortsnetzrufnummer erhalten haben und rufen zurück. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das Gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.
Die Zahl solcher Anrufe hat in Deutschland drastisch zugenommen: Im Oktober 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 30 000 Beschwerden ein – doppelt so viele wie von Januar bis September, teilt die Behörde mit. Sie reagiert und verpflichtet nun die Telefonnetzbetreiber, Warnhinweise vor bestimmten Ländervorwahlen zu schalten.
Wählt man eine Nummer in einem der 22 Länder und die des weltweiten mobilen Satellitendienstes (zum Beispiel auf Schiffen), soll es zunächst eine Ansage geben. Die soll darüber informieren, dass das Gespräch teuer werden kann. Legt der Anrufer während der Ansage auf, sollen laut Bundesnetzagentur keine Kosten entstehen. Bis zum 15. Januar 2018 müssen die Netzbetreiber die Anordnung umgesetzt haben.
Hinter den „Ping-Calls“ stecken in der Regel Computer, die angerufenen Nummern stammen laut Polizei Sachsen von Adresshändlern oder werden nach dem Zufallsprinzip angewählt. Vermutlich wollen die Verwender zum einen feststellen, ob die Nummern aktiv genutzt werden. Zum anderen könnte dahinter die Absicht stecken, die Neugierde der Angerufenen zu wecken und zu einem teuren Rückruf zu animieren. Die Verursacher verdienen an den hohen Telefongebühren mit, erklärt die Bundesnetzagentur.
Tipps der Verbraucherzentrale
– Gehen Sie bei ausländischen Nummern nicht ans Handy, wenn Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten.
– Rufen Sie unbekannte Rufnummern nicht zurück.
– Sperren Sie die Rufnummer, damit Sie davon keine Anrufe und SMS mehr erhalten. Eine Garantie dafür, dass Sie dann Ruhe haben, gibt es allerdings nicht. Denn die Anrufer können ihre Nummern leicht wechseln. Und Achtung: Durch die Sperre wird nicht verhindert, dass Sie die Nummer weiterhin zu hohen Kosten anrufen können.
– Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur können Sie prüfen, ob bereits ein „Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung“ vorliegt. In dem Fall müssen Sie die angefallenen Kosten auf Ihrer Telefonrechnung nicht zahlen. Falls die Nummer nicht aufgeführt ist, können Sie sie bei der Bundesnetzagentur melden.