Effektiver Schutz jetzt Pflicht
Dieser Gefahr ist man sich oft nicht bewusst: Die meisten Brandopfer in Deutschland, nämlich rund 70 Prozent, verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Tritt der Brandfall tagsüber auf, wird er meist schnell entdeckt und kann auch gelöscht werden. Nachts dagegen „schläft“ der Geruchssinn des Menschen auch, das heißt dass die Opfer im Unglücksfall im Tiefschlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Ursache für die etwa 200 000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus. Doch es gibt effektiven Schutz und der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung dazu geschaffen: Seit dem 1. Januar gilt die Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude. Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt durch einen schrillen Alarmton auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft den nötigen Vorsprung, um sich in Sicherheit bringen zu können.
Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer. Ohne besonderen Anlass sind Kontrollen durch die örtliche Bauaufsicht im Gesetz zwar nicht vorgesehen. Für den Versicherungsschutz gilt jedoch, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen durch den Eigentümer einzuhalten sind.
„Kommt es zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten, und es sind keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem können geschädigte Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und appelliert an Bayerns Wohneigentümer: „Setzen Sie sich selbst beziehungsweise ihre Mieter nicht unnötig Gefahren aus, sondern halten Sie sich an die Rauchmelderpflicht. Denn noch immer sterben in Deutschland jedes Jahr 360 Menschen an den Folgen eines Brandes. Rauchwmelder hätten sie warnen können.“
Laut Bayerischer Bauordnung müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In mehrstöckigen Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum muss auch dieses mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Außerdem regelt die Bauordnung, dass im selbstgenutzten Wohnraum für die Wartung der Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist. In Mietwohnungen hingegen soll gemäß Bauordnung der Mieter zuständig sein, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. „Doch Vorsicht: Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen – oder durch Dritte – installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Diese mietrechtliche Pflicht gilt auch in Bayern. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen auch die anderslautende Regelung aus der Bayerischen Bauordnung“, erklärt Rudolph.