„Es geht nicht um Verbote, sondern um die Sicherheit der Besucher“
Viel verändert hat sich in den letzten Jahren für die Veranstalter von Festen, Feiern, Konzerten. Ein gewisses bayerisches Laissez faire herrschte vor einiger Zeit noch vor: „So wie wir es immer gemacht haben, so hat es immer gepasst.“ Doch das hat sich gravierend geändert. Das Versammlungsstättengesetz schreibt detailliert vor, was zu beachten ist. Fluchtwege und Toiletten, Lüftung und Sicherheits- und Sanitätspersonal und natürlich der Brandschutz spielen eine wichtige Rolle. Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zur Absage der Veranstaltung führen oder im Schadensfall zur Haftung durch die Veranstalter, denn die Versicherungen sind dann erstmal außen vor. Das führt dazu, dass viele, gerade kleinere Veranstalter wie Vereine und Privatpersonen, dann doch zweimal überlegen, ob es den Aufwand lohnt, alle Vorschriften zu erfüllen und das Risiko, etwas übersehen zu haben und dann haften zu müssen.
Das Thema Brandschutz stand nun im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Abteilung Baurecht im Rosenheimer Landratsamt. Speziell ging es um die Genehmigung von Veranstaltungen und Festen mit über 200 Besuchern. Das Interesse daran war groß. Rund 500 Interessierte von Feuerwehren, Vereinen und Gemeinden waren ins Kurhaus nach Bad Aibling gekommen, um sich zu informieren.
Landrat Wolfgang Berthaler begrüßte die Zuhörer und appellierte daran, die Emotionen raus zu lassen. „Es geht nicht darum Feste zu verbieten, sondern um rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetze. Das ist ein wichtiges Thema“, so Berthaler.
Dieser Ankündigung unterlegten Abteilungsleiterin Inga Thiemicke und Kreisbaumeister Thomas Spindler mit Fakten. Von den im vergangenen Jahr beantragten 120 Festen im Landkreis Rosenheim konnte nur eines nicht zugelassen werden, zwei Veranstalter zogen zurück. Ein Trend, der sich bisher auch im Jahr 2018 fortsetzt. „Es geht nicht um Verbote, sondern um berechtigte Sicherheitsanforderungen“, so Thiemicke.
Wichtig für die Zulassung einer Veranstaltung sind vollständige, prüffähige Unterlagen einzureichen. Dazu gehören unter anderem detaillierte Pläne mit Maßangaben von Flächen, Räumen und Bühne, eingezeichneten Rettungswegen und Feuerwehrzufahrt sowie verwendeten Materialien. Auch das die Unterlagen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf eingereicht werden, ist wichtig. Grundsätzlich gilt: bei Veranstaltungen über 200 Personen vier Wochen vorher, bei Zeltanbauten an Gebäuden mindestens drei Monate vorher. Nur aufgrund der vollständigen und rechtzeitig eingereichten Unterlagen kann die Behörde entscheiden, ob eine Veranstaltung wie beantragt zulässig ist oder nicht, oder ob gegebenenfalls weitere Anordnungen erforderlich sind. „Die Qualität der Unterlagen hat eine hohe Bedeutung“, so Thiemicke. Entsprechende Merkblätter und Unterlagen gibt es im Rosenheimer Landratsamt sowie auf der Homepage zum Download.
Es gibt keine pauschalen Aussagen zur Zulässigkeit oder Vorgaben. Jede beantragte Veranstaltung wird im Einzelfall und nach Standort betrachtet und dann beurteilt. „Die Besucher können sich darauf verlassen, dass die Veranstaltung, die sie besuchen, sicher ist“, so Spindler. Die Besucher müssen die Möglichkeit haben, unversehrt aus dem Zelt, Gebäude oder einem Gelände zu kommen. Im Fall eines Brandes können eine feuerfeste Zeltplane, ein festes Dach oder eine Brandwand Leben retten. Geknöpfte Planen sind bei Veranstaltungen über 200 Personen nicht zulässig, stattdessen muss eine Tür vorhanden sein. „Man muss immer von einem Panikfall ausgehen“, sagt Spindler. Bei selbst gebauten Konstruktionen oder Zeltanbauten muss zudem ein besonderes Augenmerk auf die Statik gelegt werden.
Die Unterlagen zusammenzutragen sei zunächst ein großer Aufwand, sagt Spindler. „Wenn die gleiche Veranstaltung im darauffolgenden Jahr wieder beantragt wird, wird es dafür deutlich leichter, weil alle Unterlagen schon da und geprüft sind“, so der Kreisbaumeister.
Am Ende konnten vor der Veranstaltung viele Vorurteile und Unklarheiten abgebaut werden.