Kaum ist ein Sturmtief abgeklungen, floriert im betroffenen Raum das Geschäft mit der Not. Verstärkt werden Dachreparaturen und komplette Dachsanierungen an der Haustüre angeboten. Nach kurzer Inaugenscheinnahme der Sturmschäden bieten einige Betriebe in bester „Vertretermanier“ an, es sei wohl besser, das Dach gleich komplett zu sanieren. Gelockt wird nicht selten mit der Kostenübernahme durch die Gebäudeversicherung.
Allerdings warnt die Innung davor, zwischen „Tür und Angel“ Aufträge überstürzt zu vergeben. Denn ob dem Auftrag Preise zugrunde liegen, die weit über ortsüblichen Preisen liegen oder ob zusätzliche nicht sturmbedingte Arbeiten vergeben werden: Bei der Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung könnte das böse Erwachen dann folgen.
Daher der eindringliche Rat, bei Haustürgeschäften besondere Vorsicht walten und sich gar nicht erst zur Auftragsvergabe an der Haustüre drängen zu lassen. Oft besteht gar keine unmittelbare Dringlichkeit für eine Auftragserteilung ohne Vergleichsangebot.
Und wer schon unterschrieben hat, für den gilt: Haustürgeschäfte können binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Ein entsprechender ausführlicher Hinweis muss übrigens im Vertrag enthalten und dieser Hinweis durch zweite Unterschrift des Auftraggebers bestätigt sein.