Wenn Großeltern mit den Enkeln in den Urlaub fahren gilt es einiges zu beachten
Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Bundesdeutsche sitzen bereits voller Vorfreude auf gepackten Koffern. Auch immer mehr aktive Großeltern gehen mit ihren Enkelkindern auf Reisen. Doch wenn sich Oma und Opa ohne erziehungsberechtigte Eltern auf den Weg machen, gilt es einiges zu beachten.
Denn: In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn keine oder nur eine personensorgenberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien.
Egal ob die Urlaubsfahrt mit dem Flugzeug, Zug oder dem eigenen Auto angetreten wird – die Großeltern sollten bei einer Reise mit Enkelkindern immer die Vollmacht der Eltern dabei haben. In diesem Dokument müssen die personenbezogenen Daten (Name, Geburtsort und -datum sowie Nummer des Personalausweises beziehungsweise des Reisepasses) der Vollmachtgeber, der Bevollmächtigte und der minderjährigen Kinder stehen. Außerdem sollte man den genauen Zeitraum, in dem die Vollmacht gilt, definieren.
Bei der Übertragung der Personensorge sollte man auch an eventuelle gesundheitliche Probleme der Kinder denken und sich ausdrücklich mit unter Umständen notwendigen medizinischen Maßnahmen im Falle einer Verletzung oder Erkrankung der Kinder einverstanden erklären.
Auf jeden Fall sollte die Vollmacht eine Telefonnummer für Rückfragen an die Eltern enthalten.
Musterdokumente und weitere Informationen zur Vollmacht gibt es im Internet etwa beim ADAC unter https:// www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber-reisen/reiserecht/reisevollmacht-kinder/