epaper

Wie viele Abgeordnete braucht es?

Online-Petition zur Wahlrechtsreform und was die Rosenheimer Abgeordneten dazu sagen

In einer Onlinepetition fordert der Bund der Steuerzahler derzeit eine Wahlrechtsreform, die die Zahl der Abgeordneten im Bundestag noch vor dem anstehenden Urnengang im Herbst auf 630 und langfristig auf 500 Parlamentarier zu begrenzen. Durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate drohe der Bundestag, so ist in der Petition auf www.change.org nachzulesen, auf 750 Mitglieder, rund 120 mehr als derzeit, zu wachsen. Die Übergabe der Petition ist für diese Woche geplant.

Skeptisch sieht die durch das Wahlrecht ausgelöste Erweiterung des Bundestages auch die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig: „In der letzten Legislaturperiode mussten wir das Wahlrecht wegen der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so ändern, dass errungene Überhangmandate ausgeglichen werden. Das bedeutet nun, dass der Bundestag nach der Wahl 2017 bis zu 700 Abgeordnete umfassen könnte. Das sehe ich sehr kritisch und halte deshalb eine Wahlrechtsreform für notwendig. Ich teile die Ansicht des Verfassungsgerichtes nicht, dass hierfür zwischen den Fraktionen eine Einigung erzielt werden muss. Vielmehr gilt auch bei dieser Entscheidung, dass für die Wahlrechtsreform die gesetzlich vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit – wie bei allen anderen grundlegenden Gesetzesänderungen – ausreichen muss. Denn für einen Bundestag mit 700 Abgeordneten wird zu Recht keiner Verständnis haben.“

Die SPD-Betreuungsabgeordnete für Rosenheim. Dr. Bärbel aus Traunstein, erinnert daran, die Verhandlungen zur Wahlrechtsreform zwischen den Parteien leider gescheitert seien: „Eine Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag gibt, unter anderem auch über seinen Internetauftritt, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit Petitionen an ihn zu richten. Diese Petitionen werden alle gemäß des parlamentarischen Verfahrens behandelt.
Dagegen bieten online-Plattformen wie change.org und andere keinen Weg, dass ihre „Petitionen“ auch vom Bundestag behandelt werden. Der Bund der Steuerzahler kritisiert ein durch Überhangsmandate möglicherweise stark über die Mindestanzahl von 598 Mitgliedern hinaus anwachsendes Parlament. Derzeit laufen Gespräche zwischen den Fraktionen und die SPD hat Ende letzten Jahres konkrete Vorschläge gemacht, die Ausgleichsmandate verringern würden. Leider hat diese aber die Union abgelehnt. Wichtig ist dabei immer, dass das Wahlrecht verfassungskonform ist. Erst 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht das alte Wahlrecht als verfassungswidrig bezeichnet.“

Anzeige