Beim Start in die schönste Zeit des Jahres gibt es einiges zu beachten
Die Sommerferien in Bayern haben begonnen und viele Bürger machen sich auf den Weg in den Urlaub. Obwohl in den letzten Jahren viele Länder der Welt von Krisen und Terroranschlägen erschüttert wurden, bleibt die Reiselust der Deutschen ungebrochen. Neben dem Urlaub im eigenen Land stehen Spanien und Italien ganz oben auf der Liste der Wunschziele. Auch Österreich, Niederlande und Skandinavien haben kräftig ihre Marktanteile am deutschen Reisemarkt erhöhen können. Großer Beliebtheit erfreuen sich nach wie vor Kurzurlaubsreisen zwischen zwei und vier Tagen, von denen rund drei Viertel innerhalb Deutschlands gemacht werden und vor allem in größere Städte führen.
Hoch im Kurs stehen aber auch Fernreisen. Rund acht Prozent aller deutscher Reisenden suchten im vergangenen Jahr Erholung außerhalb Europas und des Mittelmeerraumes. Besonders beliebt sind hier Südostasien, Nordamerika und die Karibik.
Einreisebestimmungen
Gerade bei diesen Zielen empfiehlt es sich, im Reisebüro oder bei anderen Stellen umfassende Informationen über das Traumziel einzuholen. Spezielle strafrechtliche Vorschriften, Einreisebestimmungen sowie wichtige medizinische Hinweise, etwa zu empfohlenen Impfungen gibt es für alle Länder auf der Internetseite des auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_ node.html.
Auch der Zoll bietet Reisenden unkomplizierte Hilfe und Tipps. Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich der Abgabenbetrag? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabei habe? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die rundum erneuerte App „Zoll und Reise“, die im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden kann. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.
Die App hilft schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen man lieber die Finger lassen sollte. Mit dem erweiterten Einfuhrabgabenrechner kann man ganz einfach feststellen, welche Reisefreimengen gelten und was Sie voraussichtlich bezahlen müssen, sofern Sie diese überschreiten.
Zoll-App
Mit der App bietet der Zoll neben seinem Internetauftritt www.zoll.de, der zentralen Service-Hotline sowie verschiedenen Broschüren ein zusätzliches Informationsmedium an, damit die Rückkehr aus dem Urlaub möglichst „zollfrei“ bleibt. Denn vieles, was im Ausland angeboten wird, kann verboten sein oder es fallen Einfuhrabgaben an, die beim Kauf nicht einkalkuliert wurden.
Beispielsweise werden Urlaubern sehr gerne Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen als Reisesouvenirs angeboten. Durch den Kauf solcher Produkte und Waren tragen Millionen von Touristen – meist unwissend – dazu bei, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Der Zoll rät deshalb dringend vom Kauf solcher Souvenirs ab. Denn nur, wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen nachlassen.
Sehr beliebt sind auch Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika und Fanartikel namhafter Hersteller, die im Reiseland häufig zu Billigstpreisen angeboten werden. Dabei handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen – anstelle der begehrten Markenartikel sind es häufig illegal und in schlechter Qualität hergestellte Plagiate.
Neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Hersteller der Originalware können diese Fälschungen auch gesundheitsgefährdend sein. So können beispielsweise bei der Herstellung von Textilien giftige Farbstoffe oder andere in Deutschland nicht zugelassene Stoffe verwendet worden sein. Der Zoll empfiehlt deshalb, auf den Kauf solcher Waren grundsätzlich zu verzichten.
Mit dem Auto unterwegs
Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub startet, sollte auch hier auf eine gute Vorbereitung achten: Selbstverständlich sollte vor jeder längerer Fahrt Reifendruck, Kühlwasser- und Ölstand kontrolliert werden. Ins Auto gehören neben Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten auch Warnwesten, möglichst für alle Passagiere.
Vor der Fahrt sollte man sich unbedingt über die gesetzlichen Regelungen im Urlaubsland informieren. Die europäischen Länder sind weit entfernt von einheitlichen Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflicht oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. Selbst die Vorfahrtsregeln beispielsweise in Kreisverkehren können verschieden sein. Auch Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.
Bei Auslandsreisen sollten Urlauber die so genannte „Grüne Karte“ dabei haben, die die Kfz-Versicherung auf Anfrage ausstellt. Dieser Versicherungsnachweis ist zwar in Ländern der Europäischen Union keine Pflicht mehr, erleichtert jedoch im Schadenfall die Abwicklung. Bei einem Unfall ist eine detaillierte Schadenaufnahme wichtig, am besten mit Fotos und dem europäischen Unfallbericht. In jedem Fall sollte man sich das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten und den Namen der Versicherung notieren. Gehört das Urlaubsland zur Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes weiter.
Bei Handy informieren
Handynutzer freuen sich bereits seit 15. Juli über den europaweiten Wegfall der Roaminggebühren. Das heißt im EU-Ausland gelten die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause. Die Anbieter dürfen grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr kassieren. Auch Inklusiveinheiten (etwa 300 Minuten Telefonate oder 300 SMS pro Monat) können im Ausland ohne Extra-Kosten genutzt werden. Für mobiles Internet gilt: Auch Inklusivvolumen (zum Beispiel 1 Gigabyte pro Monat) nimmt jeder automatisch mit ins Ausland. Ist das Volumen verbraucht, passiert das gleiche wie zu Hause (meistens Drosselung der Geschwindigkeit).
Aber es gibt Ausnahmen warnte die Verbraucherzentrale: Vielsurfer müssen aufpassen. Wer zum Beispiel eine „echte“ Highspeed-Flatrate ohne jede Volumenbegrenzung hat, für den ist irgendwann Schluss. Die Anbieter dürfen Höchstgrenzen festlegen. Wer mehr Daten verbraucht, muss zusätzlich bezahlen. Ob es eine solche Höchstgrenze gibt, muss der Anbieter vorher mitteilen.
Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem finanziellen Kentern geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von fast 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen.
Auch bei Prepaidkarten gilt der Grundsatz: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet das gleiche wie zu Hause. Eine kleine Ausnahme gibt es aber für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen: Liegt der Preis für Datenverbauch unter dem Einkaufspreis darf der Anbieter diesen in Rechnung stellen.