Die Kapazitäten der Intensivstationen der RoMed Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim sind ausgeschöpft. In den benachbarten Landkreisen sieht es noch dramatischer aus. Ähnlich ist die Situation in ganz Südostbayern. Mit einer Aktualisierung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Staatsregierung auf diese Entwicklung reagiert, die geltenden Corona-Regelungen verschärft und angekündigt, speziell die Einhaltung der Regeln für 3G, 3G- Plus und 2G bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie streng zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu bestrafen.
In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt nochmals auf die geltenden Zugangsbeschränkungen (3G, 3G-Plus, 2G) und die Maskenpflicht in Gaststätten und Schankwirtschaften hin:
„Die Betreiber sind zur Kontrolle der von den Gästen vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Wird das nicht kontrolliert, kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro fällig werden. Auch Gästen droht ein Bußgeld von bis zu 250 Euro, wenn sie eine Gaststätte oder Schankwirtschaft ohne gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten. Weitere 250 Euro werden beim Verstoß gegen die Maskenpflicht fällig“, so Martina Wildenburg, stellvertretende Leiterin des Rosenheimer Ordnungsamts.