Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Erstmals seit drei Monaten stieg in Deutschland die Zahl der täglichen Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 auf über 1000 Personen. Experten des Robert-Koch-Instituts führen diese Entwicklung auf die zunehmende Sorglosigkeit im Umgang mit Abstands- und Hygieneregeln zurück. Zudem häufen sich Ansteckungsfälle von Reiseheimkehrern, die ihren Urlaub im Ausland verbrachten.
Die Politik hat nun reagiert: Seit Samstag gilt eine Corona-Testpflicht für alle Reisenden, die aus sogenannten Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Eine ständig aktualisierte Liste dieser Länder findet man auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. Dazu gehören bei den Bundesdeutschen so beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, Ägypten, Südafrika und die USA aber auch in Europa die belgische Provinz Antwerpen, Teile von Rumänien und Bulgarien sowie die spanischen Provinzen Aragón, Katalonien und Navarra. Wertvolle Reise- und Sicherheitshinweise gibt auch das Auswärtige Amt online. Der Ratschlag des Bundesgesundheitsministeriums ist es, sich direkt – soweit möglich – am Flughafen oder am Hafen testen zu lassen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird. Außerdem kann man sich bereits im Urlaubsland auf Corona testen lassen; falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Erfasst werden die Reisenden aus Risikogebieten über die sogenannten Aussteigekarten, die kurz vor der direkten Einreise aus den Risikogebieten in Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus verteilt werden. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und an die Gesundheitsbehörden am Wohnort beziehungsweise Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben, soweit noch kein negatives Testergebnis nachgewiesen wurde. Diese lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch. Zwangstests sind nicht geplant, versichert das Gesundheitsministerium. Doch jeder Einreisende, der innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Anforderung keinen Test duldet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Informationen über Risikogebiete und die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende sowie wichtige Sicherheitshinweise für alle Staaten gibt es online entweder unter bundesgesundheitsministerium.de, rki.de oder auswaertiges-amt.de. ff