Die digitale Lösung: „Handy-Parken“ ab Juni jetzt auch in Rosenheim möglich
Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen? Über die App „Parkster“ können Autofahrer jetzt auch in Rosenheim ihren digitalen Parkschein ohne Zusatzgebühren lösen.
„Endlich brauchen auch in Rosenheim die Autofahrer nicht mehr das Kleingeld für das Parken suchen. Parken funktioniert ab Juni digital. Sowohl der Download als auch die private Nutzung des Basisdienstes der Parkster-App sind für die Autofahrer kostenlos. Sie bezahlen dafür immer das Gleiche wie am Parkautomaten. Handy-Parken kostet nicht mehr als ein gedruckter Parkschein, ist aber wesentlich flexibler“, erklärt Zweiter Bürgermeister Daniel Artmann, auf dessen Initiative hin das neue System nun eingeführt wird. „Die Parkzeit lässt sich bequem von unterwegs aus verlängern. Andersherum spart man sich auch unnötige Parkgebühren, indem man den Parkvorgang vorzeitig beenden kann, sobald man zurück am Fahrzeug ist.“
Die Nutzung von Parkster ist einfach: Der Autofahrer lädt die Parkster-App für Android oder iOS herunter und registriert sich einmalig. Für den digitalen Parkschein wählt er den Parkplatz in der App aus und gibt Parkdauer und Kennzeichen ein. Bezahlt wird auf monatliche Sammelrechnung oder mit Kreditkarte. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Einmal installiert, kann der Autofahrer die App nicht nur in Rosenheim, sondern auf jedem Parkster-Parkplatz in ganz Deutschland nutzen. Autofahrer finden eine Übersicht aller Parkplätze in der App sowie im Internet unter parkster.com/de/locations/.
Darüber hinaus bietet die Parkster-App auf Wunsch für ihre Anwender kostenpflichtige optionale Mehrwertdienste, wie zum Beispiel ein gemeinsames Familienkonto. Der Autofahrer kann für jeden einzelnen Parkvorgang neu festlegen, ob er die kostenpflichtigen Mehrwertdienste nutzen möchte. Die kommunale Verkehrsüberwachung erhält alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine auf ihre Kontrollgeräte. Deren Mitarbeiter sehen bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob es gültig ist. Parksünder können damit die digitale Technologie nicht als Ausrede benutzen.