7-Tage-Inzidenz stabil unter 50
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Rosenheim seit Freitag fünf Tage in Folge unter 50. Damit werden auf der Grundlage der sogenannten „Bundesnotbremse“ für das Stadtgebiet weitere Lockerungen möglich. Deshalb hat die Stadt Rosenheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Damit gelten ab sofort zu den bisherigen Öffnungsschritten in den verschiedenen Bereichen folgende weitere Regelungen gemäß den Vorgaben aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bei den Personen eines Hausstandes plus Angehörigen eines anderen Hausstandes, sofern eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
Hier ist eine weitere Lockerung erst bei einer stabilen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 möglich.
Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Die Einhaltung eines Hygienekonzepts, des Mindestabstands, die Personenbeschränkung auf zehn Quadratmeter je Kunde für die ersten 800 Quadratmeter sowie auf zwanzig Quadratmeter für den diesen Wert übersteigenden Teil der Verkaufsfläche und die FFP2-Maskenpflicht behalten aber auch weiterhin Gültigkeit.
In den Grundschulen findet nach den Pfingstferien in allen Klassen Präsenzunterricht statt, unabhängig von der Raumgröße. In den anderen Schulen findet grundsätzlich ebenfalls Präsenzunterricht statt, außer der Mindestabstand von 1,5 Metern kann nicht eingehalten werden. Dann ist hier Wechselunterricht durchzuführen. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass die 7-Tage-Inzidenz auch nach Ferienende konstant unter dem Grenzwert von 50 bleibt.
Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen dürfen wieder normal öffnen. Ebenso dürfen die Kulturstätten wie zum Beispiel Museen und Ausstellungen ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden.
In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium hat die Stadt Rosenheim zudem weitere Erleichterungen für verschiedene Bereiche per Allgemeinverfügung festgelegt, die ebenfalls ab sofort gelten.
Die Pflicht einen gültigen negativen Testnachweis vorweisen zu können, entfällt weitestgehend. So müssen in den Gastronomiebetrieben, den gewerblichen Freizeitangeboten, im Sport und den kulturellen Einrichtungen sowie den mittlerweile in diesen Bereichen auch zulässigen Veranstaltungen bis zu 250 Personen keine anerkannten Negativtestungen mehr vorgelegt werden. Dies gilt auch für Fitnessstudios und Freibäder. Hier ist jedoch noch weiterhin eine Terminbuchung erforderlich. Für die Anbieter von Sportangeboten, egal ob gewerblich oder vereinsseitig, und die Gastronomie gilt weiterhin die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung, so wie sie bereits im letzten Sommer üblich war.
Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert den Schwellenwert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder übersteigen, müssen die Öffnungsschritte zurückgenommen werden. Die aktuelle Bekanntmachung und die aktuelle Allgemeinverfügung sind unter rosenheim.de nachzulesen.