Abfälle aus privaten Haushalten, die möglicherweise mit dem neuartigen Corona-Virus kontaminiert sind, sollen in stabilen und reißfesten Müllsäcken verpackt und erst dann in die Restmülltonne gegeben werden. Das Sachgebiet Kreislaufwirtschaft im Rosenheimer Landratsamt sieht dies als notwendig an, um eine Gefährdung beispielsweise der Müllwerker auszuschließen.
Dazu können Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz und Hygieneartikel gehören, aber auch sonst verwertbare Abfälle wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Allgemein gilt, COVID-19-Verdachtsfälle und leicht erkrankte COVID-19-Patienten sollen ihren Abfall im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen.Ganz grundsätzlich gibt es bei der Abfuhr der Restmüll- und Papiertonnen durch die Landkreismüllabfuhr zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen. Die Termine für die Leerungen finden wie geplant statt.Des Weiteren stehen für die getrennte Entsorgung der Abfälle auch weiterhin die Wertstoffinseln sowie die Wertstoffhöfe im Landkreis Rosenheim zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) empfiehlt, Wertstoffhöfe – unter strikter Beachtung von Hygieneaspekten – für die Gegenstände des regelmäßig anfallenden “täglichen Entsorgungsbedarfs” geöffnet zu halten. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch der jeweiligen Gemeinde. Die aktuellen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind im Internet unter https://www.abfall.landkreis-rosenheim.de/index.…/entsorgung nachzulesen. Dort werden auch aktuelle Änderungen oder Schließungen eingepflegt, sobald die Gemeinden darüber informieren.