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Regelung wird umgesetzt

Landkreis Rosenheim kümmert sich um Asbestabfälle

Der Landkreis Rosenheim setzt zum 1. September eine Regelung zu Asbest- und Mineralfaserabfällen im Kreislaufwirtschaftsgesetz um. Sie betrifft private Haushalte genauso wie gewerbliche Abfälle oder Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen.

Private und gewerbliche Abfälle

Konkret geht es unter anderem um Asbest- und Mineralfaserabfälle, die beim Heimwerken oder auch bei privaten oder gewerblichen Abriss-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten anfallen. Die Pflicht, sie dem Landkreis oder einem eigens hierzu Beauftragten zu überlassen, gilt sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallbesitzer. In den meisten Fällen handelt es sich um Eigentümer von Immobilien sowie Handwerk-, Bau- und Entsorgungsbetriebe.

Die Asbest- und Mineralfaserabfälle müssen richtig verpackt zur Recyclinganlage Rosenheim der Zosseder GmbH in Wasserwiesen 1a gebracht werden. Kleinere Mengen können auch bei der Landkreismüllabfuhr in der Daimlerstraße 5 in Bad Aibling entsorgt werden.

Informationen online

Weitere Angaben, auch zu den Preisen, finden sich auf der Homepage www.abfall.landkreis-rosenheim.de in den Merkblättern „Mineralfaserabfälle und Asbest“.

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