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Zur Landtagswahl

23 politische Vereinigungen mit Wahlvorschlagsrecht

Nach Mitteilung des Landeswahlleiters des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, hat der Landeswahlausschuss am 27. Juli in öffentlicher Sitzung abschließend festgestellt, dass 23 politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Landtagswahl am 14. Oktober einzureichen.
Es handelt sich dabei um acht Parteien und politische Vereinigungen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren. Außerdem sind 15 politische Vereinigungen, welche dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag frist- und formgerecht angezeigt haben, nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt.

Die Wahlvorschläge selbst mit den Bewerbern der Parteien und sonstigen Wählergruppen sind bis spätestens Donnerstag, 2. August, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlkreisleiter einzureichen.

Folgende Vereinigungen, welche dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag angezeigt haben, sind nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses vom 27. Juli 2018 zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt:
Allianz Deutscher Demokraten (AD-Demokraten); Arbeitnehmer und Rentner Union (ARU); Bayernpartei (BP); Liberal-Konservative Reformer – Die EURO-Kritiker (LKR); mut; Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP); Partei der Humanisten (Die Humanisten); Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI);

Partei für Franken (DIE FRANKEN); Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung); PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei); Piratenpartei Deutschland (PIRATEN); Soziale Bürgervereinigung Deutschland (SBvD); V-Partei³ Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³); WasserPartei Deutschland-WPD – Die NaturWeißen (Die PlanetBlauen).

Vereinigungen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren (Beteiligungsanzeige nicht erforderlich): Alternative für Deutschland (AfD): BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE); Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU); Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU); DIE LINKE (DIE LINKE); Freie Demokratische Partei (FDP); FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER); Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

 

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