Kein regionaler Hotspot mehr
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Kein regionaler Hotspot mehr

Im Landkreis Rosenheim werden ab morgen die Hotspot-Regelungen aufgehoben

Der Landkreis Rosenheim ist ab dem 7. Dezember 0 Uhr keine Hotspot-Region mehr. Der maßgebliche Schwellenwert von 1.000 wöchentlichen Neuinfektionen wird im Kreisgebiet seit dem 2. Dezember, und damit seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen, durchgängig unterschritten. Das Landratsamt Rosenheim hat dies in einer Bekanntmachung im Amtsblatt formal festgestellt. Die Regelungen für einen regionalen Hotspot-Lockdown gelten daher ab dem 7. Dezember nicht mehr.

Das bedeutet, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen dürfen unter Beachtung von 2Gplus wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Bei Veranstaltungen in Gebäuden bzw. in geschlossenen Räumen sind maximal 25 Prozent der regulären Besucherkapazität zugelassen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen. Dabei gilt die 2G-Regel sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich. Schluss ist um 22 Uhr, dann beginnt die Sperrstunde. Unter Beachtung der 2G-Regel dürfen auch Beherbergungsbetriebe wieder aufsperren. Der Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften bleibt weiterhin untersagt.

Außerschulische Bildungseinrichtungen können wieder Präsenzveranstaltungen für Geimpfte und Genesene anbieten, gleiches gilt für die Hochschulen. Der Besuch von Kosmetikern oder Nagelstudios ist ebenfalls wieder unter 2G möglich, weil körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen wieder zulässig sind.

Und in Handels- und Dienstleistungsbetrieben dürfen wieder mehr Kunden gleichzeitig in die Läden. Je zehn Quadratmeter ist ab Morgen ein Kunde erlaubt. Die Hotspot-Lockdown-Regeln sahen einen Kunden je 20 Quadratmeter vor.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zudem, dass ab Mittwoch, den 8. Dezember, in ganz Bayern in den Läden 2G gilt, also geimpft oder genesen. Ausnahmen sind möglich, wenn es um den täglichen Bedarf geht. Dazu zählen beispielsweise Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Optiker, Blumenläden, Buchhandlungen, Baumärkte oder der Verkauf von Christbäumen.

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