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Jedermann kann Stellung nehmen

Der Rosenheimer Stadtrat hat den Entwurf zur 18. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 19a „Oberaustraße West“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben. Das Plangebiet liegt im Aicherpark südlich des neuen Bahnhaltepunktes Rosenheim-Aicherpark und nördlich der Oberaustraße.
Der Planentwurf einschließlich der Begründung kann bis einschließlich Montag, 23. September, im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können darüber hinaus im Internet abgerufen werden unter https:// www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

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