Neue Serie: echo klärt die häufigsten Verkehrsirrtümer auf
Hand aufs Herz: Wer von uns könnte auch nach teilweise jahrzehntelanger Fahrpraxis heute noch alle Fragen aus der theoretischen Führerscheinprüfung richtig beantworten? Manchmal ist man sich bestimmter Verkehrsregel auch bewusst und setzt sich trotzdem aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit darüber hinweg – wird schon nichts passieren, oder? In einer regelmäßigen Serie werden wir in den nächsten Wochen einige der am weitesten verbreiteten Verkehrsirrtümer beleuchten, vom richtigen Verhalten im Kreisverkehr, beim Parken, Radlfahren und vielem mehr.
Einem wichtigen Thema widmete sich vor Kurzem die Rosenheimer Polizei mit intensiven Verkehrskontrollen: Wie überhole ich vorschriftsmäßig einen Bus an der Haltestelle? Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nahm die besorgniserregende Entwicklung im Bereich der Schulwegunfälle am Beginn des Jahres zum Anlass, um zwischen März und Mai über einen Zeitraum von zwei Monaten verstärkte polizeiliche Präsenz, insbesondere im Bereich von Schulbushaltestellen, zu zeigen. Die Bilanz war ernüchternd: Von rund 3500 Verkehrsteilnehmern musste ein knappes Viertel beanstandet werden. In 535 Fällen wurde die zulässige Höchst- beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit überschritten. Im Rahmen von 1818 sogenannten verkehrserzieherischen Gesprächen mit motorisierten Verkehrsteilnehmern wurde festgestellt, dass erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem richtigen Verhalten an Bushaltstellen bestehen.
Die wichtigsten Regeln deshalb hier nochmals zusammengefasst:
Wenn ein Bus an einer Haltestelle hält, dann darf nur vorsichtig daran vorbeigefahren werden; dies gilt auch für den Gegenverkehr, denn besonders Kinder treten oft vor oder hinter dem haltenden Bus auf die Straße und werden dadurch erst sehr spät wahrgenommen. Nähert sich ein Bus einer Haltestelle und sein Warnblinklicht ist eingeschaltet, dann darf der Bus nicht überholt werden; auch hier versuchen Kinder nicht selten einen ankommenden Bus noch im letzten Moment zu erreichen und überqueren ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten die Fahrbahn. Hält ein Bus an einer Haltestelle und sein Warnblinklicht ist eingeschaltet, dann darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (maximal sieben bis zehn Kilometer pro Stunde) daran vorbeigefahren werden; dies gilt auch für den Gegenverkehr. Dabei muss ein Abstand eingehalten werden, der eine Gefährdung oder Behinderung aussteigender Businsassen ausschließt; notfalls muss angehalten werden. Den Bussen ist außerdem das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen; sie haben Vorrang. Auch hier gilt: falls nötig, anhalten und warten.
Unachtsamkeit oder Rücksichtlosigkeit kann in diesen Fällen übrigens ganz schön teuer werden. Da es sich bei diesen Örtlichkeiten um einen besonders zu schützenden Verkehrsbereich handelt, reicht die Bandbreite bei der Verfolgung von der einfachen Verwarnung mit fünf Euro bis zu einer Geldbuße von mehreren Hundert Euro, Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Unbelehrbaren oder uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern droht zudem die verpflichtende Teilnahme an einem Verkehrsunterricht.
An die Vernunft und Rücksichtnahme appelliert die Polizei übrigens auch in einem ganz anderen Bereich im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft: Gerade beim beliebten Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Städte und Gemeinden gibt es Wichtiges zu beachten, denn er hat nicht automatisch Vorfahrt. Bei aller Freude und Feierlaune gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und gegenseitige Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer muss oberstes Gebot sein.
Das Missachten roter Ampeln oder Alkohol am Steuer sind auch hier absolut tabu. Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.
Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, oder sich gar auf die Motorhaube setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges stets der Fahrzeugführer verantwortlich.
Die Durchführung eines Autokorsos stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest. Autokorsos können toleriert werden, wenn die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert ist.
Relevante Aspekte für das Einschreiten der Polizei sind der Zeitpunkt und die Dimension des Autokorsos, das Verhalten der Teilnehmer und Zuschauer sowie die spezifischen, aus dem Autokorso resultierenden, Gefahren, vor allem aufgrund der Vermischung mit Fußgängern. Ist die Gesundheit von Personen in Gefahr, wird die Polizei einschreiten. Hierzu leitender Polizeidirektor Richard Gröger, Leiter des Sachgebietes „E2 – Ordnungs- und Schutzaufgaben/Verkehr“ im Polizeipräsidium Oberbayern Süd: „Wir freuen uns auf eine spannende, faire und vor allem friedliche Fußballweltmeisterschaft in Russland. Wir feiern gerne mit, geben aber auch zu bedenken, dass es nicht nur Fußballfans gibt. In den nächsten Wochen sind Toleranz und Rücksichtnahme die Grundvoraussetzungen für ein gutes Miteinander. Wenn durch zu ausschweifendes Feiern Gefahrensituationen oder Sicherheitsstörungen entstehen, ziehen wir die Rote Karte und werden konsequent einschreiten.“