Heizpilz als Rettung?
epaper

Heizpilz als Rettung?

Stadt und Landkreis stimmen sich über Rahmenbedingungen ab

Das Gastgewerbe kämpft ums Überleben. Das verdeutlicht eine Umfrage, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) vor Kurzem veröffentlicht hat.

Ihr Vorsitzender Guido Zöllick schlägt Alarm und mahnt dringend weitere Unterstützung für die Branche an: „Fast 60 Prozent der befragten Betriebe sehen sich in ihrer Existenz gefährdet“, so Zöllick. Um Arbeitsplätze und Betriebe zu retten und eine Pleitewelle ungeahnten Ausmaßes zu verhindern, fordert der DEHOGA eine Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung, die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung mit Einbeziehung der Getränke, eine Verlängerung der Überbrückungshilfen sowie eine gesetzliche Regelung zur coronabedingten Pachtminderung. „Denn die Krise ist noch längst nicht vorbei“, so Guido Zöllick. „Die Angst vor dem Winter ist groß.“

Um in Zeiten der Pandemie und Kontaktbeschränkungen die Außengastronomie weit in den Herbst und Winter verlängern zu können, fordert der Verband bundesweit die Zulassung von Heizstrahlern, die den Gästen ermöglichen sich auch bei kälteren Temperaturen im Garten des Lokales aufzuhalten. Dem hat sich auch der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur angeschlossen. Die Hoffnung: Mit einer verlängerten Gartensaison käme man Menschen, die sich derzeit ungern in geschlossenen Räumen aufhalten, entgegen.

Nun sind die Terrassenheizstrahler aus gutem Grund vielerorts auf öffentlichen Flächen verboten. Neben dem Bund Naturschutz sieht unter anderem auch das Umweltbundesamt diese Geräte sehr skeptisch: „ Aus Klimaschutzsicht sind Heizstrahler sehr kritisch zu beurteilen. Sowohl mit Propangas betriebene als auch elektrische Terrassenheizstrahler verursachen einen hohen CO2 -Ausstoß.

Vor allem vergeudet das Beheizen von Außenflächen Energie, deren Wert uns gerade heute immer bewusster wird.“ Die äußerst kritische, existenzbedrohende Situation der Gastronomie lässt allerdings viele Kommunen wieder umdenken; diskutiert wird derzeit in unzähligen Städten und Gemeinden bestehende Verbote von Heizstrahlern befristet auszusetzen. So hat etwa der Bauausschuss der Stadt Wasserburg im September das im November 2019 erlassene Verbot gekippt und Heizstrahler bis Ende März 2021 erlaubt.

Auch in der Stadt Rosenheim laufen bereits Beratungen darüber, wie man der gebeutelten Branche in der anstehenden Wintersaison helfen kann. Dabei, so der stellvertretende Pressesprecher Christian Schwalm, setzte man auf die intensive Zusammenarbeit mit dem Landkreis: „Die Stadt Rosenheim ist derzeit in Abstimmung mit Landratsamt und Gesundheitsamt Rosenheim hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Gastronomiebetriebe in der anstehenden Wintersaison. Ziel ist es, die Gastronomiebetriebe in Stadt und Landkreis möglichst gleich zu behandeln. Dabei sollen neben Schutzmaßnahmen wie Trennwänden für Innenräume auch die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung einer Außengastronomie unter anderem mit Heizpilzen abgestimmt werden.“ Aus Sicht der Verwaltung müsse man bei der Verwendung von Heizpilzen Belange des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung sowie der Unterstützung für die heimische Gastronomie in der Zeit coronabedingter Einschränkungen gegeneinander abwägen.

Bei einer Entscheidung müsse man hierbei die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie berücksichtigen. „Zudem ist die Effizienz derartiger Wärmequellen an sich sowie ohne weitere Maßnahmen wie Überdachungen gegebenenfalls im jeweiligen Einzelfall zu prüfen“, so Christian Schwalm. ff

Anzeige