Regelungen zu FFP2-Maskenpflicht und 2G in Diskotheken und Clubs ab 01. November
Die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Zahlen der Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten in den Kliniken der Region sind in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt:
FFP2-Maske statt medizinischer Maske
In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.
Rosenheims Landrat Otto Lederer begrüßt das gemeinsame Vorgehen der südostoberbayerischen Landkreise und der kreisfreien Stadt Rosenheim: „Die Lage in unseren Kliniken ist extrem angespannt. Um die Notfallversorgung in unserer Region aufrecht zu erhalten, ohne das pflegerische und ärztliche Personal dauerhaft zu überlasten, sehen wir uns gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund appelliere ich nochmals an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen, die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung zu nutzen und die AHA-Regeln einzuhalten.“ Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen finden Sie hier: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021