Leserbrief zu „echo fragt nach“ am 3. Dezember 2014
„Was im Namen des Datenschutzes heute allgemein in Deutschland praktiziert wird, ist nichts anderes als Straf-Täterschutz. Wo ist der Unterschied von einer Überwachung der Schüler durch Anwesenheit der Lehrers zu einer Überwachung durch Kameras?
Welche Daten werden dadurch verletzt?
Warum wollen sogenannte Datenschützer aggressives Verhalten, Diebstahl, Beleidigungen, Drogenverkauf an Schulen nicht verhindern, sondern schützen und „schlagen Alarm“.
Welchen Schaden nehmen Kinder durch die Überwachung ?
Es werden also nur die Straftäter geschützt, nicht die Mehrheit der Kinder! Wer selbst schulpflichtige Kinder hat, weiß die Überwachung an Schulen zu schätzen.
Der vom Baron Montesquieu erfundene obenstehende Satz wird ins Gegenteil verdreht. Der Eigennutz von Straftätern geht damit vor dem Gemeinnutz aller anderen..
Ähnliche übertriebenen „Datenschutz-Hysterie“ spielt sich inzwischen im öffentlichen Bereich ab. Straftäter im U-Bahnbereich, auf Straßen und Plätzen, im Bankwesen sowie im Internet sollen „datengeschützt“ werden. Ohne die inzwischen weit verbreitete notwendige Kameraüberwachung wäre die Kriminalität in Deutschland gar nicht mehr zu stoppen. Sollten von den „Datenschützern“ nicht auch die Banken von den Kameras befreit werden, um Bankräuber-daten zu schützen? Die Kameras filmen doch auch die Datenschützer!
Welchen Schaden nehmen Touristen, die am Münchner Marienplatz gefilmt werden? Erst durch die Kameras wurden Mörder, Verbrecher und Schläger identifiziert und damit an weiteren Straftaten verhindert. Dafür gab es ja in jüngster Zeit genügend Beispiele. (siehe die Türkin Tugce)
Glücklicherweise gibt es genügend Politiker, die sich dem Satz von Montesquieu zu eigen machen und weitere Überwachungen durch Kameras fordern, um die Mehrheit der Bevölkerung zu schützen und nicht die Straftäter.
Gemeinnutz geht vor Eigennutz – und das ist richtig so!“
Kurt Hausen
Wendelsteinstraße 31
83075 Bad Feilnbach