Mehr Geld für alle?
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Mehr Geld für alle?

Viele neue Gesetze und Regelungen für das Jahr 2019

Gute Nachrichten für die deutschen Steuerzahler, insbesondere für Familien mit Kindern: 2019 treten einige Gesetze und Regelungen in Kraft, die für deutlich mehr Geld im Portemonnaie sorgen.

Dazu gehört neben der Anhebung des Kindergeldes um zehn Euro pro Kind ab Juli auch die Anhebung des Grundfreibetrages auf 9168 Euro sowie des Steuerfreibetrages pro Kind um 192 Euro auf 7620 Euro. Eine weitere Anhebung wird es 2020 geben: auf 9408 Euro (Grundfreibetrag) und 7812 Euro (Kinderfreibetrag). Für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung gilt übrigens ab dem Steuerjahr 2018 auch eine neue Frist: Jeder hat ab sofort zwei Monate länger Zeit, seine Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, und zwar bis 31. Juli. Hilft dabei ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein, gilt Ende Februar 2020 als letzter Termin.

Über mehr Geld dürfen sich auch Frauen freuen, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Ihnen werden nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpaket mit Mütterrente II künftig 2,5 anstelle von zwei Entgeldpunkten gutgeschrieben.
Ein deutliches Plus gibt es auch für die bundesdeutschen Rentner. Ab dem 1. Juli sollen deren Bezüge im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozentpunkte steigen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kehrt man mit Beginn dieses Jahres wieder zum paritätischen Prinzip zurück. Bisher mussten die Versicherten die Zusatzbeiträge von durchschnittlich 1,5 Prozent alleine tragen. Nun werden auch diese gleichmäßig auf Arbeitgeber (beziehungsweise die Rentenkasse) und Arbeitnehmer verteilt.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro. Betroffene bekommen dann also mehr Geld – und zwar in allen Branchen. Die Ausnahmeregelungen, dass für eine Übergangszeit weiter unter dem Mindestlohn bezahlt werden konnten, liefen schon Anfang 2018 aus.
Umfangreiche Änderungen gibt es auch im Bereich Pflege. Mit Beginn des Jahres tritt das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft, mit dem die Bundesregierung dem Personalengpass in diesem Bereich entgegentreten und die Versorgungsqualität verbessern möchte. Kern des Sofortprogramms sind 13 000 neue Stellen, die in der stationären Altenpflege neu geschaffen werden sollen. Außerdem soll in den Kliniken ab sofort jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert werden. Zudem werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Krankenpflege im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 von den Krankenkassen vollständig übernommen. Doch das Gesetz sieht noch viele weitere Regelungen vor, die nicht im öffentlichen Fokus stehen, trotzdem aber für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen bringen: Weil pflegende Angehörige meist besonders stark belastet sind, benötigen sie häufig einen Reha-Aufenthalt in einer Klinik, um wieder Kraft zu tanken. Problematisch ist es dann zumeist, die weitere Pflege zu Hause während des Kuraufenthalts zu organisieren. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht ab Januar 2019 vor, dass kurende Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können. Wenn sich das nicht realisieren lässt, muss die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts absprechen und koordinieren.

Für pflegende Angehörige wird es überdies einfacher, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt es auch für sie ein Recht auf Brückenteilzeit. Dabei wird sichergestellt, dass auch Arbeitnehmer, die wegen der Pflege von Angehörigen nur in Teilzeitarbeit gearbeitet haben, wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können.

Anspruch auf diese sogenannte Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern.
Einiges neu macht der Mai in diesem Jahr im Bereich Bargeld: Die neuen und 100- und 200-Euro-Scheine werden ab dem 28. des Monats ausgegeben. Bei beiden Scheinen sind bessere Sicherheitsmerkmale eingebaut.
Neben dem besseren Schutz vor Fälschungen bieten die Neuen auch einen praktischen Vorteil: Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.

Auch in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie müssen sich die Verbraucher auf Neuerungen einstellen. Die lautlose E-Auto-Fahrt etwa wird ab dem 1. Juli langsam ausgebremst: Nach der EU-Verordnung 540/2014 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elek-trofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebaut sein. So soll die Sicherheit von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern erhöht werden. An Heizungen werden höhere Ansprüche gestellt. So entfallen beim Effizienzlabel am 26. September 2019 für neue, reine Raumheizungsgeräte die schlechtesten Klassen E, F und G, während die Klasse A+++ hinzukommt. Folglich reicht die Skala dann von A+++ bis D.
Mehr Klarheit beim Thema Verpackungen will der Gesetzgeber mit einem neuen Verpackungsgesetz sorgen. Ab sofort müssen Einzelhändler an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, ob der Kunde dort zur Einweg- oder Mehrwegflasche greift. Außerdem wird Pfand für die Verpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent erhoben. Weiterhin kein Pfand gibt es auf Säfte und Wein.

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