Verbote gelten rund um Krankenhäuser, Kirchen und Heimen, bei Unfällen 112 anrufen
Das Feuerwerk gehört zu Silvester wie das Blaukraut zur Weihnachtsgans oder der Christbaum zu Weihnachten. Ohne Raketen und Böller wäre der Jahreswechsel für viele nur halb so schön. Allerdings, „es gibt einiges zu beachten und zwar beim Kauf, bei der Anwendung und der Auswahl der Örtlichkeit“, sagt der Kreisbrandrat des Landkreises Rosenheim, Richard Schrank.
Silvesterfeuerwerk darf – der Name legt es nahe – nur an Silvester und am Neujahrstag benutzt werden. Während des Jahres sind auf Antrag Ausnahmen für Volksfeste, Firmenfeiern oder Hochzeiten möglich. Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu gehören Böller, Raketen und die sehr beliebten „Batterien“, dürfen nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reed- und Fachwerkhäusern sowie ähnlichen Gebäuden und Einrichtungen gezündet werden. Zusätzlich bestehen in einigen Gemeinden örtliche Verbote.
Richard Schrank empfiehlt, einen Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zu Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. „Bei Holzschupfen, Stadeln oder Waldgebieten sollte der Abstand noch wesentlich größer sein“, sagt der Kreisbrandrat. Zu besonderer Vorsicht rät er bei Raketen, denn sie haben eine wesentlich größere Reichweite als andere Feuerwerkskörper: „Durch ihre nachgegliederte Zündung kann es schnell zu einem Brand kommen“.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden. Darüber hinaus gibt es noch eine Klasse I. Dazu gehören unter anderem Tischfeuerwerke oder Knallerbsen. Sie dürfen ab zwölf Jahren gekauft sowie überall und jederzeit gezündet werden.
Um böse Überraschungen bei der Sprengkraft zu vermeiden, empfiehlt Schrank nur mit dem BAM-Prüfsigel versehene Feuerwerkskörper zu verwenden und die Bedienungsanleitung zu beachten. „Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Unfall kommen, unbedingt sofort die Ret-tungsleitstelle unter der Nummer 112 anrufen. Nur durch eine schnelle Meldung kann möglichst viel Schaden vermieden werden“, so der Kreisbrandrat.