Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrern. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrern nicht befahren werden.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrern genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrer auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. ADFC