Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte
Rosenheim. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung im März diesen Jahres die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. 12. 2014 beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen ab sofort im Rathaus Königstraße 24 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmernummer 302) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bodenrichtwertkarte ist im Treppenfoyer, 2. Stock, Südosttrakt, ausgehängt. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben. Die Karte bleibt ganzjährig ausgehängt. Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte ist gebührenfrei.
Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, Auskunft über Bodenrichtwerte zu geben. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Bei Fragen wendet man sich bitte an: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus, Königstraße 24, 83022 Rosenheim; Telefon 0 80 31/3 65- 16 21, Fax 0 80 31/3 65-20 95, E-Mail an gutachterausschuss@rosenheim.de.