Region 18 und Landkreis Miesbach beschließen gemeinsam neue Zugangsbeschränkungen für Gastronomie, Beherbergung, Betriebe sowie Pflegeeinrichtungen
Die Landkreise Mühldorf a. Inn, Altötting Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind weiterhin besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Lage in den Kliniken der Region ist besorgniserregend. Ergänzend zum Katastrophenfall, den der Freistaat Bayern ausgerufen hat, haben sich die Landräte der oben genannten Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und auf weitergehende Maßnahmen verständigt, die am kommenden Montag, 15. November, in Kraft treten. Das sind im Einzelnen:2G in Gastronomie- und BeherbergungsbetriebenFür Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter zwölf Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen (oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag) vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der “Roten Ampel” (3G Plus) vorübergehend bis einschließlich 21. November weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.3G-Plus für Besucher von PflegeeinrichtungenFür Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3G-Plus. Die Sonderregelung für Schüler und Schülerinnen besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.3G-Regel für alle BetriebeIn allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet. Sind gemäß der 14. BayIfSMV weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese unberührt. „Die Lage ist ernst. Meine Kollegen und ich stehen in der Verantwortung für die volle Funktionsfähigkeit unserer regionalen Gesundheitsversorgung. Die nun verschärften Zugangsbeschränkungen sollen dazu beitragen, dass speziell unsere Intensivstationen nicht noch stärker belastet werden. Das kann aber nur ein Baustein sein. Viel wichtiger ist, dass sich jede und jeder von uns an die Hygiene- und Abstandsregelungen hält und sich – so noch nicht geschehen – impfen lässt. Gerade Personen über 60 Jahre sollten sich schnellstmöglich um einen Termin zur Auffrischungsimpfung kümmern“, so Oberbürgermeister Andreas März.Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt der Stadt Rosenheim veröffentlicht (https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html) und tritt am Montag, 15. November in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24. November..