Appell des Landratsamtes: kein Wasser entnehmen
Die seit Wochen anhaltende Trockenheit hat die Wasserpegel in zahlreichen Bächen stark sinken lassen. Um den Zustand nicht noch weiter zu verschlechtern, appelliert das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim an die Bürgerinnen und Bürger, kein Wasser mehr zu entnehmen.
Es sind insbesondere die Fische, die leiden, auch deshalb weil sich das wenige Wasser noch schneller und stärker erwärmt.
Gießkanne ja – Pumpe nein
Grundsätzlich räumt das Bayerische Wassergesetz jedem das Recht ein, Wasser in geringen Mengen aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Konkret ist damit gemeint, eine Gießkanne oder einen Eimer zu füllen. Aber selbst bei dieser so genannten Gemeingebrauchsregelung muss jeder beachten, dass die Wasserentnahme zu keiner Beeinträchtigung des Gewässers führen darf.
Nicht erfasst von der Gemeingebrauchsregelung ist dagegen der Einsatz einer Wasserpumpe. Egal ob Gewerbe, Verein oder Privatperson, wer Wasser mit Hilfe einer Pumpe aus einem Bach, Fluss oder See entnimmt, muss sich zuvor mit dem Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt in Verbindung setzen, um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu bekommen.
Aufgrund der regenarmen Wochen geht das Sachgebiet Wasserrecht davon aus, dass an einigen heimischen Fließgewässern bereits jetzt jede Entnahme von Wasser der Gewässerökologie schadet. Die Behörde bittet daher darum, dort kein Wasser mehr zu schöpfen. Für den Fall, dass sich die Situation weiter verschlechtert, will das Landratsamt gegen jede unerlaubte Wasserentnahme vorgehen.