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COVID-19-Lagebericht vom 17. April

Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 16.4.2020 (Stand: 24:00 Uhr). Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.

Aktuelle Empfehlungen:
Aufgrund der hohen Infektionsrate in Stadt und Landkreis Rosenheim empfiehlt das Gesundheitsamt Rosenheim weiterhin ausdrücklich, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Bitte denken Sie auch daran, zum Beispiel bei Einkäufen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Weitere Empfehlungen finden Sie im Merkblatt „Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Insbesondere Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Geruchssinnstörungen aber auch mit Durchfall sollen jegliche Kontakte vermeiden und gegebenenfalls telefonisch mit dem Hausarzt bezüglich einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kontakt aufnehmen.

Fallzahlenentwicklung:
Am 16. April wurden dem Gesundheitsamt 63 neue Fälle gemeldet, so dass bisher insgesamt 2102 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten sind. Mittlerweile wurde bei mindestens 429 Personen eine Genesung dokumentiert. 99 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben. Von den Verstorbenen waren vier Personen unter 60 Jahren. Mehr als die Hälfte waren über 82 Jahre alt. 294 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 52 Patienten auf einer Intensivstation. Die Zahl an belegten Intensivbetten in Stadt und Landkreis Rosenheim wurde bereits aufgestockt.
Bei der berichteten Verteilung der Fälle auf die Gemeinden kann es durch festgestellte Ausbrüche zum Beispiel in Pflegeeinrichtung zu einer deutlich höheren Fallzahl kommen als in umliegenden Gemeinden. Im Rahmen von Reihenuntersuchungen werden hier Fälle entdeckt, die in anderen Gebieten nicht entdeckt wurden, so dass die Fallzahlen kein Abbild der Erkrankungen in der Bevölkerung darstellen. Hierbei werden auch Personen positiv getestet, die einen Verlauf ohne Symptome zeigen. Zusätzlich kann das Testverhalten zu regionalen Unterschieden führen. Deshalb kann man im Moment keine Rückschlüsse auf eine höhere oder niedrigere Gefahr in den unterschiedlichen Gemeinden ziehen.

Kontaktpersonen:
Seit dem 14. April übernehmen die Gemeinden einen Teil der Kontaktpersonennachverfolgung. Die Gemeinden stellen dann umfassende Ermittlungen an, um die Kontaktpersonen der Erkrankungsfälle darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich angesteckt haben können und in der Folge ein Erkrankungsrisiko besteht. Sie befinden sich zu überwiegendem Teil in 14-tägiger häuslicher Quarantäne.

Durch die am 25. März in Kraft getretene Allgemeinverfügung im Landkreis Rosenheim und die am 27. März in Kraft getretene Allgemeinverfügung in der Stadt Rosenheim wird für alle engen Kontaktpersonen der Kategorie I von bestätigten Erkrankungsfällen eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine mündliche oder schriftliche Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde ist dadurch nicht mehr notwendig.

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