Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung vom 24. März die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Königstraße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.08, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bodenrichtwertkarte ist im Gang ausgehängt. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben.
Die Karte bleibt zur gebührenfreien Einsichtnahme ganzjährig ausgehängt. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Für Fragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung unter Telefon 0 80 31/3 65-16 21; Fax 0 80 31/3 65-20 95; E-Mail an gutachterausschuss@rosenheim.de.