Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen für Radler
Vor kurzem auf der Ebersberger Straße in Rosenheim auf Höhe der Tankstelle bei der Einmündung in die Hofmillerstraße. Eine echo-Leserin war mit ihrem Fahrrad auf der darauf ausgewiesenen Spur stadteinwärts unterwegs.
Die Auto-Ampel zeigte grün, die, direkt darunter auf Augenhöhe der Radler angebrachte, Fahrradampel ebenfalls, die Fußgängerampel an der Kreuzung hat bereits auf Rot umgeschalten. Die Frau radelte vorschriftsgemäß geradeaus weiter, doch ein Autofahrer, der rechts abbiegt, übersah sie. Eine Kollision konnte gerade noch verhindert werden, der Pkw-Fahrer empörte sich aber über die vermeintlich unvorsichtige Radlerin. Er hat sich wohl an der gegenüberliegenden roten Fußgängerampel orientiert und die Leuchtzeichen für Radler nicht beachtet.
Eine Situation, wie sie wohl öfter in Rosenheim passiert; hier ist sie glücklicherweise glimpflich ausgegangen. Grundsätzlich gilt gemäß Paragraf 37 der Straßenverkehrsordnung: Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrradverkehr zu beachten. Wichtig: Ist keine Fahrrad-Ampel vorhanden, dann gelten die Lichtzeichen für den Autoverkehr, wenn das Rad geschoben wird, die für Fußgänger. Dessen sollten sich nicht nur die Radfahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Pkw- und Lkw-Fahrer bewusst sein.
Übrigens sollten sich auch die Radfahrer tunlichst an die Ampel-Lichtzeichen halten. Bei Missachtung droht in einfachen Fällen ein Bußgeld über 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei Gefährdung anderer oder Sachbeschädigung kann sich in diesen Fällen die Geldstrafe noch erheblich erhöhen. ff