Fahrradfahren auf Friedhöfen untersagt
Auf Grund vermehrter Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger weist die Stadtverwaltung Rosenheim darauf hin, dass das Radfahren auf den städtischen Friedhöfen untersagt ist. Die Friedhöfe sind beliebte Orte zum Verweilen, was auch ausdrücklich begrüßt wird. Gegenseitige Rücksichtnahme ist deshalb auch hier geboten. Gemäß Friedhofssatzung können Zuwiderhandlungen mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.