Beschneiungsanlage mit Speichersee im Skigebiet Sudelfeld
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Beschneiungsanlage mit Speichersee im Skigebiet Sudelfeld

Bergbahnen Sudelfeld informierten in einer Pressekonferenz

Die Bergbahnen Sudelfeld informieren, dass die zweite Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München den Antrag des Deutschen Alpenvereins und des Bundes Naturschutz in Bayern auf Baustopp mit Beschluss vom 3. Juni 2014 abgelehnt hat. Die Beschneiungsanlage kann deshalb – wie geplant – weiter gebaut werden. Die Betriebsaufnahme ist in der Saison 2014/2015 vorgesehen.

Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichtes ist eine Unzulässigkeit des Vorhabens unwahrscheinlich, weil ein qualifiziertes öffentliches Interesse an dem Vorhaben angenommen werden kann. Maßgeblich für diese gerichtliche Einschätzung waren vor allem folgende Gesichtspunkte:

–  Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der Regionalplan Oberland befürworten die Förderung der Tourismuswirtschaft.

–  Der Bayerische Landtag hat sich für eine Förderung von Beschneiungsanlagen mehrheitlich ausgesprochen.
–  Die Gemeinde Bayrischzell hat sich nicht unwesentlich an der Trägergesellschaft des Vorhabens beteiligt.
–  Das Vorhaben hat wegen seiner guten Anbindung an die Ballungszentren München und Rosenheim für den    Breitensport von Familien, Skivereinen und Skiverbänden sowie für den Schulsport erhebliche Bedeutung.
– Das betroffene Landschaftsareal ist bereits durch zahlreiche Infrastruktureinrichtungen vorbelastet (Skilifte, Gastronomie, Erschließungsstraßen, Parkplätze etc.).

Es wird damit gerechnet, dass die genannten antragstellenden Verbände Beschwerde gegen den Beschluss beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen werden. Die Bergbahnen Sudelfeld gehen jedoch davon aus, dass der auf 56 Seiten ausführlich begründete Beschluss des VG München auch in der höheren Instanz Bestand haben wird.

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