epaper

Bebauungsplan rechtsverbindlich

Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. April den Bebauungsplan Nr. 186 „Pernauerstraße/Rechenauerstraße“ in der Fassung vom 23. März mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Mai ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Beim Betreten des Rathauses sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach den derzeit geltenden Regelungen sowie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen verpflichtend. Der Bebauungsplan mit Begründung kann auch online unter rosenheim.de/stadt-buerger/ aemter-und-dienststellen/ stadtplanungsamt.html abgerufen werden.

Anzeige