Unterschiedliche Verkehrsregeln in Europa
Die Pfingstferien haben begonnen, die meisten haben auch bereits ihre Reisen für die Sommerferien geplant. Viele Bundesbürger machen sich mit dem eigenen Pkw auf den Weg zum Urlaubsziel. Damit es allerdings keine böse Überraschung in Form eines Knöllchens oder Bußgeldbescheides gibt, sollte man auf folgende Verkehrsregeln im europäischen Ausland achten.
Beim Thema Tempolimit auf Autobahnen gilt: Nur in Deutschland darf noch unbegrenzt aufs Gaspedal gedrückt werden, in allen anderen europäischen Staaten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, etwa in Österreich, Italien, Frankreich, Kroatien und den Niederlanden auf 130 Kilometer pro Stunde sowie in der Schweiz, Spanien, Portugal und Belgien auf 120 Kilometer pro Stunde.
Während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren, stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar. Darüber sind sich inzwischen alle Länder Europas einig. Als letztes Land hat Schweden im Februar 2018 ein Handyverbot am Steuer erlassen. Allerdings gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Höhe des Bußgeldes: Kommt man in Bulgarien bei einem Verstoß gegen das Handyverbot mit 25 Euro noch glimpflich davon, sind in Italien bereits mindestens 160 Euro, in Großbritannien und in den Niederlanden 230 Euro sowie in Estland bis zu 400 Euro fällig.
Mit zum Teil harten Strafen wird in manchen Ländern auch das Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen verfolgt, so etwa in Großbritannien, Italien, Österreich und Frankreich. Besonders streng ist die Vorschrift in Griechenland: Hier droht ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro, wird in einem öffentlichen Verkehrsmittel geraucht, können bis zu 3000 Euro fällig werden oder ein Fahrverbot drohen.
Auch beim Thema Promillegrenze am Steuer lohnt sich vor Antritt der Reise ein Blick in die entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder: Eine strikte 0,0-Promille-Regelung gilt in Ungarn und Tschechien, in Schweden und Polen darf der Blutalkoholwert 0,2 Promille nicht überschreiten. In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, so auch in Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien mindestens 530 Euro fällig.
Außerdem gibt es noch viele spezielle Regelungen und Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern, etwa die ganzjährige Lichtpflicht in den skandinavischen Ländern, Italien, Schweiz und zahlreichen osteuropäischen Ländern oder spezielle Umweltzonen in Frankreich oder Belgien. Es ist also auf jeden Fall empfehlenswert, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, etwa beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de /ReiseUndSicherheit.