Abschließende Bauarbeiten erfordern Sperrung
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Abschließende Bauarbeiten erfordern Sperrung

Staatliches Bauamt informiert über Planungsstand: Bauzeit von Juli bis Mitte September

In rund vier Wochen beginnen die abschließenden Bauarbeiten an der B 15, östlich von Rott am Inn. Auf einer Strecke von rund 2,3 Kilometern wird dabei unter anderem die Fahrbahn komplett erneuert sowie eine Überquerungshilfe für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger errichtet. Damit die Maßnahme zügig abgeschlossen werden kann, muss die B 15 während der gesamten Bauzeit für den Verkehr gesperrt werden.

Der Leiter des Bereiches Straßenbau des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Stefan Leitner, sowie der zuständige Abteilungsleiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Alexander Eisner, haben deshalb Ende April die vom Ausweichverkehr betroffenen Gemeinden über die aktuellen Details der Baumaßnahme informiert.
An dem Videogespräch nahmen der Rosenheimer CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Stöttner, der Erste Bürgermeister der Gemeinde Prutting, Johannes Thusbaß, der Erste Bürgermeister der Gemeinde Stephanskirchen, Karl Mair, der erste Bürgermeister der Gemeinde Vogtareuth, Rudolf Leitmannstetter, sowie der Erste Bürgermeister der Gemeinde Griesstätt, Robert Aßmus, teil.

Für positive Rückmeldungen sorgte dabei die Nachricht, dass die Bauzeit insgesamt deutlich verkürzt werden konnte. Baudirektor Stefan Leitner: „Umleitungen im Zuge von Bauarbeiten stellen für Anwohnerinnen und Anwohner immer eine besondere Belastung dar. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, wurde der Ablauf der Maßnahme im Zuge der Detailplanung durch die Kolleginnen und Kollegen des Staatlichen Bauamtes nochmals optimiert. Dadurch ist es gelungen, die Bauzeit auf zweieinhalb Monate zu verkürzen“. Anfang Juli werde mit den Arbeiten begonnen, mit der Fertigstellung sei Mitte September zu rechnen, so Leitner.
Daneben stellte Baurat Alexander Eisner den genauen Verlauf der Umleitungsstrecke vor. Diese wurde in enger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Rosenheim ausgearbeitet. Sie führt von Nord nach Süd über die Staatsstraße 2359 und von Süd nach Nord für PKW durch Rott am Inn; LKW werden über Ostermünchen umgeleitet. Den Verkehr noch großräumiger umzuleiten, beispielsweise über die A99, wäre, so Eisner, eine nahezu doppelt so lange Wegstrecke und stelle eine Unverhältnismäßigkeit dar, die sich so nicht mit der aktuellen Verordnungslage vereinbaren ließe.

Nicht vereinbar wäre auch eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen, wie sie seitens der Bürgermeister bei dem Videogespräch erneut ins Gespräch gebracht wurde. Alexander Eisner: „Staatsstraßen und Bundesstraßen bilden zusammen ein durchgängiges Verkehrsnetz, um den überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Bestimmten Fahrzeugen, beispielsweise LKW über 7,5 Tonnen, das Befahren solcher Straße zu verbieten, ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich; beispielsweise wenn es Einschränkungen hinsichtlich der Tragfähigkeit von Straßen oder Brücken gäbe“. Derlei Bedingungen seien bei der Staatsstraße 2359 jedoch nicht gegeben, so Eisner.

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