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Stört Sie der Lärm der Bahn?

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)

Rosenheim. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 15. April 2015 mit der ersten bundesweiten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess mit einem Zeitraum von fünf Jahren. Durch die Ergebnisse erhalten Städte und Gemeinden, deren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohnern einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung integriert werden.

Auch Rosenheimer Bürgerinnen und Bürger können an der Befragung im Internet teilnehmen und sich somit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligen. Nach den Kartierungsergebnissen des EBA liegt für das Stadtgebiet ein Lärmbrennpunkt an den Haupteisenbahnstrecken vor.

Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase, die am 31. Mai 2015 endet, können sich die Betroffenen zur ihrer persönlichen Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Umwelt- und Grünflächenamt unter Telefon 0 80 31/3 65 16 92.

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