Sandra Ramming, Leiterin des städtischen Baubetriebshofs Rosenheim, zum Thema Winterdienst
Der Winter ist da. Baubetriebshofleiterin Sandra Ramming erklärt, was das für den Winterdienst der Stadt bedeutet.
77 Mitarbeiter des Rosenheimer Baubetriebshofs sind für den Winterdienst abgestellt, 25 Fahrzeuge stehen bereit. 900 Tonnen Streusalz sind eingelagert, um 270 Kilometer Straßen und 65 Kilometer Radwege befahrbar zu halten. 855 Gefahrenstellen, das heißt Brücken, Fußgängerüberwege, Kreuzungen und mehr müssen täglich überwacht und schnee- und eisfrei gehalten werden.
Der Einsatzleiter des Winterdienstes im Baubetriebshof ist rund um die Uhr erreichbar oder unterwegs, um gegebenenfalls einen Winterdiensteinsatz anzuordnen. Dabei prüft er neben der Wetterlage auch mehrmals die Schnee- und Eissituation auf den Straßen vor Ort, um damit den differenzierten Winterdiensteinsatz zu koordinieren.
Der kommunale Winterdienst räumt und streut vorrangig die wichtigsten Hauptstraßen mit überörtlicher Bedeutung, Gefällestrecken, Steigungen und verkehrswichtige Kreuzungen. Auch Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr sowie Gefahrenstellen haben oberste Priorität. Von nachrangiger Bedeutung sind Nebenstraßen, Wege in Parkanlage und Abkürzungen sowie verkehrswichtige Straßen und Wege außerhalb der geschlossenen Bebauung.
Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung schon ab 1 Uhr nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu sichern. Für einen Streueinsatz werden rund vier Stunden benötigt. Ein Räumeinsatz dauert je nach Schneemenge mindestens sechs Stunden. Wenn nötig, werden auch mehrere Einsätze am Tag gefahren. Die rechtlich vorgegebene Dokumentation eines Winterdiensteinsatzes übernimmt moderne Technik. Mittels GPS wird erfasst, wo und wann auf den Hauptstraßen geräumt und gestreut wurde.
Damit alles reibungslos funktioniert und alle gut durch den Winter kommen, ist auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger notwendig: Der ans Grundstück angrenzende Gehweg muss werktags von 7 bis 20 Uhr geräumt beziehungsweise gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, muss ein etwa. 1,50 Meter breiter Streifen am Rande der Straße geräumt oder gestreut werden. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.
Die Stadt Rosenheim weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Streuen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden sind. Der Einsatz von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nicht zulässig. Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Es ist keine Lösung, den Schnee einfach auf die Straße zu schieben. Der nächste Schneepflug würde den Schnee nur wieder an den Straßenrand und damit ggf. zurück auf den Gehweg schieben.
Abschließend gibt Sandra Ramming noch weitere Tipps für einen sicheren Winter: „Nicht alle Fahrbahnen können und müssen gleichzeitig von Schnee befreit und gestreut sein. Trotz aller Räum- und Streumaßnahmen kann es glatt sein. Geben Sie den Fahrzeugen des Winterdienstes Vorfahrt und fahren Sie bei Räum- und Streufahrzeugen nicht zu dicht auf. Besonders Radfahrer ohne Beleuchtung sind für den Winterdienst oft kaum zu erkennen!
Die Verkehrsteilnehmer werden eindringlich gebeten, ihre Fahrweise an die Witterungsbedingungen anzupassen und auf alle anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Bei parkenden Autos kann der kommunale Winterdienst nicht räumen. Deshalb sollte im Winter so wenig wie möglich auf der Straße geparkt werden.“
Bild: Gut gerüstet für den Winter: Sandra Ramming, Leiterin des städtischen Baubetriebshofs. Foto: Stadt Rosenheim