Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. Auf dieser Rechtsgrundlage werden Daten an Parteien und Wählergruppen übermittelt.
An Presse und Rundfunk werden Alters- und Ehejubliläen weitergeleitet. Auch Adressbuchverlage und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften erhalten entsprechende Daten.
Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März die Personen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.
Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann schriftlich oder per Online-Antrag sowie persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim veranlasst werden.
Nähere Informationen dazu finden sich auf der städtischen Homepage unter rosenheim.de/stadt-buerger/an-um-abmeldung/datenuebermittlungssperre.html.