Erörterungstermin zum Steinbruch Nußdorf am 2. November
Der Erörterungstermin zum Antrag des Südbayerischen Portland-Zementwerks Gebr. Wiesböck & Co. GmbH auf wesentliche Änderung des in der Gemeinde Nußdorf am Inn, Ortsteil Überfilzen, betriebenen Steinbruchs ist auf Dienstag, 2. November, festgesetzt.
Das hat das Landratsamt Rosenheim heute bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet ab 10 Uhr im großen Saal des Kurhauses in Bad Aibling statt. Einlass ist ab 9 Uhr. Sollte der erste Termin nicht reichen, wird die Erörterung am Mittwoch, 3. November, fortgesetzt. Termine für eine weitere Fortsetzung der Erörterung über den 3. November hinaus werden den Teilnehmern jeweils an dem Tag mitgeteilt, an dem die Erörterung nicht abgeschlossen werden kann.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird es keinen öffentlichen Erörterungstermin geben. Teilnehmen können nur Personen, die rechtzeitig bis zum 30. Oktober 2020 Einwendungen erhoben haben und sich bis zum 25. Oktober 2021 beim Landratsamt anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich an das Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Immissionsschutz, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim erfolgen oder per E-Mail an immissionsschutz@lra-rosenheim.de. Für die Anmeldung erforderlich sind der vollständige Name, die Wohnadresse und Telefonnummer sowie wenn möglich eine E-Mail-Adresse. Die Berechtigung zur Teilnahme am Erörterungstermin erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Teilnahmeberechtigt können sich auch durch einen Bevollmächtigten mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Sollten die Anmeldungen die Raumkapazität des großen Saals im Kurhaus in Bad Aibling überschreiten, werden die teilnahmeberechtigten Personen darüber rechtzeitig informiert. Das Landratsamt weiß zudem darauf hin, dass bei dem Termin alle Einwendungen, die bis zum 30. Oktober 2020 form- und fristgerecht eingegangen sind, erörtert werden, auch wenn der Antragsteller nicht vor Ort ist.
Der Erörterungstermin wird unter Einhaltung der 3-G-Regeln stattfinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern und die Verpflichtung eine medizinische Maske zu tragen, beim Betreten und Verlassen des Kurhauses, im Foyer, im Saal und den Sanitärbereichen. Am Sitzplatz wird das Tragen der Maske empfohlen, gilt aber nicht verpflichtend.