Am 27. August in Raubling und am 31. August in Rohdorf
Es wird ein weiterer Sonderimpftag in der Gemeindehalle in Raubling am Freitag, 27. August, von 9 bis 16 Uhr durchgeführt.
Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer sowie Johnson & Johnson.
Personen, die eine Zweitimpfung zum Raublinger Sonderimpftag am 6. August erhalten, werden bevorzugt geimpft. Weitere Erstimpfungen sind aber ebenfalls (in begrenztem Umfang) möglich. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können in Begleitung eines einwilligungsbefugten Sorgeberechtigten geimpft werden.
Es wird um eine vorherige Registrierung unter https://impfzentren.bayern und die Mitnahme des Personalausweises und Impfpasses gebeten, da dies den Vorgang am Impftag beschleunigt. Bei Zweitimpfungen wurde die Registrierung bereits am ersten Impftag vorgenommen und ist deshalb nicht mehr notwendig – jedoch wird gebeten, die Dokumentation der Impfung mitzunehmen, da der QR-Code die notwendigen Informationen enthält.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mit möglichen Wartezeiten ist zu rechnen.
Der Landkreis Rosenheim bietet, neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit einer Impfung im Impfzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten, am 31. August auch wieder einen Sonderimpftag in der Gemeinde Rohrdorf an. Dieser wird ein weiteres Mal in Kooperation mit dem „Hotel zur Post“ in der Weinstube (Dorfplatz 14) von 10 bis 17 Uhr stattfinden. Als kleines Dankeschön gibt das „Hotel zur Post“ nach der Impfung einen Gutschein für eine Tasse Kaffee oder Tee aus (gültig nur am Impftag), der direkt in der Nachbeobachtungszeit eingelöst werden kann.
Geimpft wird zum einen mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson, der für Personen ab 18 Jahren zugelassen ist und vorrangig für Personen ab 60 Jahren verwendet werden soll; hierbei ist nur eine Impfung erforderlich. Darüber hinaus steht auch das mRNA-Vakzin von Biontech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren zur Verfügung; hierbei sind zwei Impfungen notwendig. Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können in Begleitung eines einwilligungsbefugten Sorgeberechtigten geimpft werden.
Personen, die am 10. August 2021 ihre Erstimpfung erhalten haben, werden bevorzugt geimpft. Für die Zweitimpfung muss die Dokumentation der Erstimpfung mit dem QR-Code mitgebracht werden, denn darin enthalten sind wichtige Informationen, die beim zweiten Impftermin eingelesen werden. Weitere Erstimpfungen sind in begrenztem Umfang möglich – die Zweitimpfung muss dann im Impfzentrum erfolgen. Dritt-/Auffrischimpfungen können an dem Tag nicht durchgeführt werden.
Eine Terminvereinbarung ist für diese Sonderimpfaktionen nicht notwendig. Um die Abwicklung zu beschleunigen und die Wartezeiten für andere Personen so gering wie möglich zu halten, wird um vorherige Registrierung unter https://impfzentren.bayern gebeten. Es wird gebeten, Personalausweis und (soweit vorhanden) Impfpass mitzubringen.