Bürgerinnen und Bürger können sich informieren
Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. April den Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ in der Fassung vom 23. März mit dem Ziel der Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung wesentlicher Anteile an Wohnbebauung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Mai ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Beim Betreten des Rathauses sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach den derzeit geltenden Regelungen sowie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern verpflichtend. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan mit Begründung kann auch im Internet unter rosenheim.de/stadt-buerger/ aemter-und-dienststellen/stadtplanungsamt.html abgerufen werden.