Bahnanlagen sind keine „Foto Locations“ oder „Challenge Areas“
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Bahnanlagen sind keine „Foto Locations“ oder „Challenge Areas“

Die Rosenheimer Bundespolizei warnt zum Ferienbeginn und appelliert eindringlich an Eltern, Kinder und Jugendliche

Endlich Ferien! Zeit zum Erholen, zum Entdecken oder für eigene Projekte. Zum Start der Sommerferien warnt die Rosenheimer Bundespolizei besonders eindringlich davor, Bahnanlagen mit Spielplätzen zu verwechseln. Auf Gleisen drohe Lebensgefahr. Offenbar üben gerade Gleise und andere Bahnanlagen auf Kinder und Jugendliche immer wieder eine große Faszination aus. Doch ein „Selfie“ auf dem Gleis oder die Mutprobe auf den Schienen können tödlich enden, so die Bundespolizei. Diese Warnung kommt nicht von ungefähr: Bei einem Zug, der sich mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 Kilometern pro Stunde nähert, muss mit einem Bremsweg von bis zu einem Kilometer gerechnet werden. Ausweichen kann ein Zug nicht. Hinzu kommt, dass die modernen Züge sehr leise sind. Kaum wahrgenommen, sind sie schon da. Auch von den Oberleitungen gehen extreme Gefahren aus. Sie stehen unter einer Spannung von bis zu 15 000 Volt. Selbst ohne direkten Kontakt sind lebensgefährliche Spannungsüberschläge möglich. Es reicht schon eine Nähe von eineinhalb bis zwei Metern, um einen tödlichen Stromschlag zu erleiden. Daher kann es furchtbare Folgen haben, auf abgestellte Waggons zu klettern. Ähnliches gilt für das Steigenlassen von Drachen oder Luftballons in der Nähe von Oberleitungen.

Kein Kinderstreich mehr ist das Auflegen von Steinen oder sonstigen Gegenständen auf Schienen. Im schlimmsten Fall kann ein Zug sogar entgleisen. Überfährt oder rammt ein Zug ein Hindernis, kann dieses im Übrigen zu einem unkontrollierten Geschoss werden und umstehende Personen schwer verletzen.
Die Rosenheimer Bundespolizei appelliert: Wer eine „Foto Location“, eine „Challenge Area“ oder einfach nur eine „Chill Lounge“ sucht, ist auf Bahnanlagen völlig verkehrt. Eltern empfiehlt die Bundespolizei, ihren Kindern gerade zur Ferienzeit zu verdeutlichen, dass der Aufenthalt im Bereich von Gleisen lebensgefährliche Folgen haben kann und deshalb verboten ist.

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