Teilweise Öffnung von Kultureinrichtungen und Sportstätten in Rosenheim
Die Bayerische Staatsregierung hat kürzlich Erleichterungen bei Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Einrichtungen beschlossen. Die positive Entwicklung beim Infektionsgeschehen erlaubt es, die bestehenden Beschränkungen zu lockern. Die Beschlüsse haben auch Auswirkungen auf kulturelle Einrichtungen und Sportstätten in der Stadt Rosenheim.
Das Städtische Museum ist wieder geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind Dienstag bis Samstag sowie jeden ersten, dritten und fünften Sonntag im Monat von 13 bis 17 Uhr. Für Besucher besteht Maskenpflicht. Die Besucherzahl ist auf maximal 27 Personen gleichzeitig beschränkt. Die Sonderausstellung „Foto: Trux“ ist bis zum 31. Oktober verlängert.
Das Holztechnische Museum (HTM) hat ebenfalls seine Pforten geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Dienstag bis Samstag sowie jeden zweiten und vierten Sonntag im Monat von 13 bis 17 Uhr. Auch im HTM gilt Maskenpflicht sowie eine Beschränkung auf maximal 20 Personen gleichzeitig.
Im Städtischen Museum und im HTM können Gruppen, Schulklassen oder Stadtführungen bis auf Weiteres leider nicht angenommen werden.
Die Stadtbibliothek Rosenheim ist ebenso wieder für die Kundinnen und Kunden geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und am Samstag von 10 bis 13 Uhr. Das notwendige Hygienekonzept der Stadtbibliothek umfasst eine maximale Verweildauer von 30 Minuten, eine Maskenpflicht sowie die notwendige Wahrung der Abstandsregelungen.
Der Lokschuppen mit der Ausstellung „Saurier – Giganten der Meere“ wird am 15. Mai wieder eröffnet. Tickets sind ab 12. Mai bis auf Weiteres allerdings nur online erwerbbar.
Grundsätzlich gelten für alle Kultureinrichtungen folgende Regelungen:
– Begrenzung der Gesamtbesucherzahl auf einen Besucher je 20 Quadratmeter
– Einlassregulierung und Besuchersteuerung
– verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung für Besucher
– Hygieneschulung des Personals
– Hinweis an Besucher, dass folgende Personen vom Zutritt ausgeschlossen werden:
– Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere
– Personen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage.
Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung bleibt grundsätzlich untersagt. Das bedeutet, dass die städtischen Sporthallen, das ROFA-Stadion und das Freibad bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Ebenso wie die Freisportanlage an der Luitpold-Halle, der Kunstrasenplatz an der Jahnstraße sowie die städtischen Bolzplätze.
Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden. Das Jahnstadion zum Beispiel ist für die Leichtathletik wieder nutzbar. Die Skate-Anlagen in Egarten und in Oberwöhr sowie der Fitness-Parcours an der Klepperstraße sind wieder freigegeben, ebenso wie die Spielplätze im Stadtgebiet.
„Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen wieder verschärfen, müssen einschränkende Maßnahmen länger bestehen bleiben oder neuerlich in Kraft gesetzt werden. Jeder Einzelne ist deshalb mit seiner Eigenverantwortung gefordert, damit Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion vermieden werden können“, appelliert der städtische FüGK-Leiter Hans Meyrl.