Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim hat sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen am 18. März um weitere 29 Personen erhöht.
Das Gesundheitsamt Rosenheim führt bei allen gemeldeten bestätigten COVID-19 Erkrankungsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz Ermittlungen durch und trifft die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Für Erkrankte wird bis zum Ende der Infektiosität eine Quarantäne angeordnet, je nach Schwere der Erkrankung zu Hause oder in der Klinik. Die engen Kontaktpersonen müssen sich zunächst für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und werden beobachtet. Sie müssen unnötige Kontakte zu anderen Personen vermeiden.