Volksbegehren zu Artenschutz wurde von der Staatsregierung angenommen
„Rettet die Bienen“, so war das Volksbegehren zum Artenschutz in Bayern, das Anfang des Jahres durchgeführt wurde, überschrieben. Über 18 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern trugen sich in die Listen ein; damit war das erforderliche Quorum von über zehn Prozent erreicht und der Weg zum Volksentscheid frei.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder und die CSU waren eigentlich vehemente Gegner dieser Initiative. Doch, unter dem Druck des bisher erfolgreichsten bayerischen Volksbegehrens mit rund 1,75 Million Unterstützern, berief Söder einen runden Tisch, moderiert vom ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück, ein. Dort suchten Vertreter aus Politik, Landwirtschaft und ökologischen Verbänden einen Kompromiss für ein neues Naturschutzgesetz.
Letzte Woche erklärte nun die Bayerische Staatsregierung überraschend, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens anzunehmen. Damit wurde ein Volksentscheid zu diesem Thema überflüssig.
Die Initiatoren des Volksbegehrens reagierten auf diese Ankündigung begeistert. „Die Annahme unseres Gesetzentwurfes ist ein Meilenstein für den Naturschutz und eine Sternstunde der Volksgesetzgebung in Bayern“, sagte Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Landtags-Grünen. Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens Artenvielfalt und stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern meinte : „Das ist ein grandioser Erfolg für den Artenschutz und ein Sieg der Vern
Die Freude der Unterstützer des Begehrens ist die eine Seite, auf der anderen steht die Skepsis vor allem der Landwirte. Sie haben sich während der gesamten politischen Auseinandersetzung um das Begehren als Hauptverursacher des Artensterbens zu Unrecht an den Pranger gestellt gefühlt.
Der Bauernverband setzt jetzt auf die Ankündigung der Staatsregierung, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit einem ‚Paket für Landwirtschaft und Artenschutz‘ zu flankieren. „Die Politik muss dringend nachbessern! Wir werden sie an ihren Aussagen messen. Das heißt ganz praktisch: Unsere wichtigsten Forderungen müssen im angekündigten ‚Ausgestaltungsgesetz‘ erfüllt werden. Alles andere ginge einseitig zulasten der Bauern“, so der Bauernpräsident Walter Heindl. Auch der Kreisobmann von Rosenheim, Josef Bodmaier, appelliert an die Politik, das Naturschutz- und das Begleitgesetz zeitgleich in Kraft zu setzen: „Alles andere wäre ein Schlag in die Magengrube unserer Landwirte“ Die Ertragsausfälle, die den Bauern, etwa mit den Gewässerrandstreifen abverlangt würden, müssten auch entsprechend honoriert werden, so Bodmaier.
Etwas Gutes kann Josef Bodmaier allerdings der ganzen Diskussion um das Volksbegehren auch abgewinnen: „Ich sehe es sehr positiv, dass dadurch viele Verbraucher sensibilisiert wurden und vielleicht auch ihr Konsum- und Alltagsverhalten überdenken.“ Mit dem Kauf von Lebensmitteln und Produkten aus der Region könne zum Beispiel jeder Einzelne einen großen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Vielleicht ist dies auch der gemeinsame Nenner, auf den sich alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern nach den Debatten um das Volksbegehren einigen können: Artenschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft! ff
unft.“