Verordnung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr für Mai 2019 erwartet
In vielen anderen europäischen Ländern und den USA gehören die sogenannten E-Scooter, elektronische Tretroller, zum Alltagsbild in den Städten. In Deutschland sind diese Fahrzeuge derzeit noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Doch das wird sich in Kürze ändern.
„Elektrokleinstfahrzeuge sind eine Bereicherung für die individuelle Mobilität, insbesondere in unseren Städten. Vor allem für die sogenannte letzte Meile können sie praktische Fortbewegungsmittel sein. Mit der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums schaffen wir die notwendige Rechtssicherheit, damit Elektrokleinstfahrzeuge schon bald im Straßenverkehr unterwegs sein können“, so Daniela Ludwig, MdB, verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Das Bundesverkehrsministerium hat nämlich eine Verordnung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vorgelegt. Zugrunde liegt der Verordnung eine Untersuchung des Bundesamtes für Straßenwesen, welches die Risiken einer Zulassung untersucht hat. Ziel der Verordnung war es, neue Möglichkeiten der Mobilität zuzulassen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Im Ergebnis legt die Verordnung daher fest, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde betragen darf, dass sie einen Blinker, zwei Bremsen, Licht und eine Klingel haben müssen. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge versichert sein, für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt und der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz geltend macht. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft.