Bezirk Oberbayern übernimmt Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege von Landkreis und Stadt Rosenheim
Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe in Form der ambulanten Hilfe zur Pflege ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 von Stadt und Landkreis Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft 302 Bürgerinnen und Bürger.
m für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer bei einem Pressetermin im Landratsamt Rosenheim am 7. August. „Die Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung und Landratsamt ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen 302 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind alle
ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
Der stellvertretende Landrat des Landkreises Rosenheim, Josef Huber, sagte: „Der Landkreis Rosenheim wird im stationären Bereich etwa 60 Fälle und im ambulanten Bereich rund 70 Fälle an den Bezirk abgeben. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen auch vom Bezirk gut betreut werden.“ Der Zweite Bürgermeister der Stadt Rosenheim, Anton Heindl, erklärte: „Wir wünschen dem Bezirk Oberbayern viel Erfolg bei der Bewältigung seiner neuen Aufgaben. Die Zuständigkeit für die ambulanten und stationären Hilfen zur Pflege ist beim Bezirk in guten Händen. Die konkrete Hilfe vor Ort durch zum Beispiel ambulante Pflegedienste ändert sich nicht.
Selbstverständlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt aber auch weiterhin Ansprechpartner für die betroffenen Leistungsempfänger aus der Stadt Rosenheim bleiben.“
Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es fasst die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege seit 1. März 2018 bei den bayerischen Bezirken zusammen. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände sowie des Landkreis- und Städtetages“, erklärte der Bezirkstagspräsident.
Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung zum Bezirk Oberbayern um. Ab 1. September 2018 übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger deshalb von Landkreis und Stadt Rosenheim die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und für den sogenannten Rüstigen-Bereich. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen.
Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die örtlichen Sozialämter bieten ebenso wie die Pflegekassen und die Servicestelle des Bezirks Oberbayern die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Präsident Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er bereits Gespräche mit Landratsämtern.
Ausführliche Informationen zum Thema Pflege stellt der Bezirk Oberbayern in Form von zwei kompakten Broschüren, „Stationäre Hilfe zur Pflege“ und ganz aktuell aufgelegt „Ambulante Hilfe zur Pflege“ kostenlos zur Verfügung. Sie können unter www.bezirk-oberbayern.de/publikationen oder der Telefonnummer 0 89/2 19 89 00 18 bestellt werden. Außerdem steht der Leitfaden auch auf der Homepage des Bezirkes zum Download bereit.