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Mobil, aber mit Bedacht!

E-Bike ist nicht gleich E-Bike: Man sollte sich auch über rechtliche Voraussetzungen gut informieren und beraten lassen!

Die Fachleute schlagen Alarm: Es gibt deutschlandweit immer mehr folgenschwere Unfälle, in denen Fahrer von Rädern mit Elektrounterstützung verwickelt sind. Erklärbar ist diese Entwicklung mit den steigenden Zahlen an Pedelecs in Deutschland. Hier gibt es rund 3,5 Millionen dieser Fahrzeuge, allein im letzten Jahr sind knapp 700 000 neu dazu gekommen.

Im Jahr 2017 waren es 5206 Unfälle, bei denen 68 Menschen auf Pedelecs ihr Leben verloren. Damit hat sich die Zahl der Todesopfer im Vergleich zum Jahr 2014, in dem das Statistische Bundesamt zum ersten Mal derartige Vorfälle erfasste, fast verdoppelt. Vergleichsweise oft betroffen sind dabei ältere Verkehrsteilnehmer, die dank der Unterstützung durch den Elektromotor am Pedelec wieder an Mobilität gewinnen. Doch unvorbereitet sollte man sich auf keinen Fall auf das Gefährt setzen, schon gar nicht, wenn man vorher viele Jahre schon nicht mehr Rad gefahren ist. Hier rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club Deutschland eindringlich, sich gründlich vor der ersten Ausfahrt mit dem Antriebs- und Bremsverhalten vertraut zu machen.

Genauso sollte man sich als Neuling mit den rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen rund um die E-Mobilität vertraut machen. Hier liegt nämlich die Tücke im Detail: Gemeinhin werden nämlich alle Fahrräder mit Elektrounterstützung als E-Bikes bezeichnet, was eigentlich so nicht stimmt. Das E-Bike fährt im Unterschied zum Pedelec auch dann, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Sein Elektromotor lässt sich über einen Griff bedienen, über den der Fahrer auch das Tempo regulieren kann, während er nichts tun muss, als das Gleichgewicht zu halten.

Wer den Fahrspaß bei einem Rad mit Motorunterstützung nutzen will, sollte folgende Tipps des ADAC beachten:
Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 25 Kilometer pro Stunde Höchstgeschwindigkeit dürfen Radwege benutzen, eine Helmpflicht besteht nicht. Allerdings raten die Fachleute dringend dazu, einen Helm zu benutzen und sich somit bei Unfällen vor schweren Kopfverletzungen zu schützen. Problematisch kann es beim selbst verschuldeten Unfall werden: Verfügt das 250-Watt-Pedelec über eine Anfahrhilfe, handelt es sich streng genommen um ein Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn sich der Versicherungsschutz auch hierauf erstreckt. Dies sollte vor dem Kauf mit der Versicherung geklärt werden, Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde sollten explizit eingeschlossen sein.

Das Fahren auf Radwegen von schnellen Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde ist nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf der Straße fahren. Sie sind Kleinkrafträder, das heißt ohne Führerschein (mindestens Klasse M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf gar nicht erst losgefahren werden.
E-Bikes werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 25 oder 45 Kilometer pro Stunde als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie fahren über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale getreten werden müsste. Während bis 25 Kilometer pro Stunde die Mofa-Prüfbescheinigung reicht, braucht man beim E-Bike bis 45 Kilometer pro Stunde einen Klasse M-Führerschein. Das Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 Kilometer pro Stunde Pflicht. Alle E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.

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