Seit 2016 unterstützen Terminservicestellen Patienten bei der Facharztsuche
Wer wegen eines Termins beim Facharzt anruft, der kann so manches Mal unangenehm enttäuscht werden: Für die Hautkrebsvorsorge beim Dermatologen oder die Abklärung eines Migräneverdachtes beim Neurologen müssen Patienten schon mal mehrere Wochen oder Monate warten. Abhilfe schaffen sollten die im Jahr 2016 eingeführten Terminvergabestellen der Kassenärztlichen Vereinigung. Bundesweit haben die Terminservicestellen im Jahr 2017 rund 190 000 Terminanfragen bearbeitet. Im gleichen Zeitraum wurden durch vertragsärztlich tätige Ärzte und Psychotherapeuten rund 562 Millionen Fälle behandelt.
Die Anzahl der Anrufe bei Terminservicestellen an den Behandlungsfällen im Jahr 2017 entspricht damit einem Anteil von 0,07 Prozent. Anfang 2017 führten übrigens die neu eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunden sowie der psychotherapeutischen Akutbehandlung zu einem erheblichen Anstieg der Anrufzahlen.
Aufgabe der regionalen Stellen ist es, Patienten auf Wunsch dabei zu unterstützen, möglichst schnell einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren. Innerhalb von vier Wochen sollen Patienten, so die Vorgabe der Bundesregierung in ihrem Versorgestärkungsgesetz einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermittelt bekommen.
Die Telefonnummer für bayerische Patienten lautet 09 21/ 7 87 76 55 50 20, die Faxnummer für hör- und sprechgeschädigte Menschen ist 09 21/ 7 87 76 55 50 21. Die Vermittlungsstelle ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Beachten sollten die Patienten, dass über diese Stelle keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt vermittelt werden können und sich deshalb auch weitere Anfahrtszeiten ergeben können. Ausgenommen von der Regelung sind Zahnärzte und Kieferorthopäden, Haus- und Kinderärzte.
Skeptisch zeigte sich vor der Einführung der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Er sprach sich gegen eine gesetzliche Regelung für die Terminvergabe beim Facharzt aus. „Wir wissen doch am besten: Wenn ein Arzt feststellt, dass ein Patient dringend zum Facharzt gehen muss, sind zügige Termine absolut gerechtfertigt. Das markieren wir gleich auf den Überweisungen.“ Dafür brauche man keine gesetzliche Regelung. Wenn hingegen ein Patient meine, er benötige fix sein Hautarzt-Screening, werde er weiter etwas warten müssen. „Ungebremste Leistungsversprechen und gedeckelte Budgets – das passt nicht zusammen“, sagte Montgomery in einem Interview 2014.
Inzwischen hat sich das System eingespielt, bestätigt auch Dr. Fritz Ihler, als Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes in Rosenheim: „Die Terminvergabestellen arbeiten gut. Der Patient muss dann allerdings eventuell einen längeren Fahrweg in Kauf nehmen. Die Neurologen und Psychiater haben eine Notfallsprechstunde eingerichtet. Allerdings muss hier der Hausarzt die Anmeldung machen. In dringenden Fällen verfahren auch die
Dermatologen so. Das Fazit: Die normale Routinekontrolle beim Facharzt kann schon einmal erst in zwei Monaten sein. In allen akuten Fällen erfolgt nach einem Anruf des Hausarztes eine zeitnahe Terminvergabe.“ Doch grundsätzlich sind diese Vergabestellen für ihn der falsche Weg, um Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen: „Mit ihren hohen Kosten entziehen Sie dem Gesundheitssystem finanzielle Mittel, die dringend benötigt werden. Wir dürfen den Mangel nicht verwalten, wir müssen ihn beheben. Wir müssen mehr Ärzte ausbilden und dort wo Bedarf ist durch zusätzliches Geld neue Kapazitäten schaffen.“