Meine Straße, deine Straße?
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Meine Straße, deine Straße?

Debatte um Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge hält an

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler in Bayern hat sich vor kurzem eines hoch brisanten Themas angenommen: In einem Ende November vorgelegten Gesetzesentwurf fordert die Fraktion, die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge in Bayern abschaffen.

Diese Beiträge werden von den Kommunen bei den Anwohnern erhoben, wenn sie Ortsstraßen renovieren oder erneuern. In Einzelfällen kann die Forderung schnell einmal 10 000 Euro betragen, so mancher Bürger fühlt sich dadurch finanziell überfordert.

Derzeit werden rund 60 Millionen Euro jährlich von den Städten und Gemeinden in Bayern auf die Anwohner umgelegt. Und genau hier sehen die Freien Wähler den Freistaat in der Pflicht. Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger bringt seine Position zugespitzt auf den Punkt: „Der Freistaat Bayern muss endlich als zuverlässiger Partner der Kommunen auftreten, um diese Sorgen auszuräumen. Die Kommunen müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat bei einem Haushaltsvolumen von 60 Milliarden Euro eine Summe von 100 bis 150 Millionen einstellt, um den Bürgeranteil am Straßenbau zu übernehmen. Wenn eine Staatsregierung das nicht garantieren kann, dann muss sie abgewählt werden.“

Der Rosenheimer Landtagsabgeordente Klaus Stöttner (CSU) auf die Frage nach der Sicht der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag: „Als Rosenheimer Stimmkreisabgeordneter sehe ich den Vorschlag der Freien Wähler sehr kritisch, da er das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aushöhlt. Wir haben durch die gefassten Beschlüsse erreicht, dass die Entscheidungskompetenz unserer Kommunen noch gestärkt wird, indem sie die Bürger an einem maßvollen Ausbau beteiligen können! Das Vorpreschen der Freien Wähler ist eindeutig dem Wahlkampf geschuldet und wenig zielführend. Das Straßenausbaubeitragsrecht ist zum 1. Januar 2016 geändert worden und zuvor mit allen Fraktionen diskutiert worden. Den Konsens, man wolle unter dem Lichte der neuen Erfahrungen diese Regelungen nach einer angemessenen Zeitspanne gegebenenfalls neu bewerten, scheint Herr Aiwanger nun vergessen zu haben.

Diese Art des Populismus bringt die Kommunen in größere Auseinandersetzungen mit ihren Bürgern. Wir stehen dagegen für die Stärkung unserer Kommunen und deren Selbstverwaltung.“
Bei der Stadt Rosenheim beobachtet man die aktuelle Diskussion gespannt. „Generell werden sämtliche Ausbaumaßnahmen an Straßen, die den anliegenden Grundstücken einen Erschließungsvorteil vermitteln, nach der Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet. Aktuell wird die Abrechnung von insgesamt 14 Straßen vorbereitet“, erläutert der stellvertretende Pressesprecher Christian Schwalm die aktuelle Situation. Dabei würde sich ein Großteil der Anwohner bei der Erhebung der Beiträge durchaus einsichtig zeigen: „Das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Finanzierungsaufwand der Gemeinden ist mit Blick auf ihren Erschließungsvorteil (Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück) grundsätzlich vorhanden. Nur bei circa fünf Prozent der erlassenen Bescheide werden Rechtsmittel eingelegt.“

„Wir haben besonders im Landkreis Rosenheim in den letzten Jahren enorm viele staatlich geförderte Infrastrukturprojekte realisieren können. Der gesamte Wirtschaftsstandort Rosenheim lebt von einer funktionierenden und sich ständig erneuernden Infrastruktur. Fakt ist jedoch auch, dass die Rechnungen hierfür bezahlt werden müssen. Eine Umverteilung, wie es die Freien Wähler fordern, ist dabei nicht zweckmäßig. Die Bürger verstehen genau, dass es sich hierbei um eine Täuschung handelt und um keine echte Entlastung. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass unsere Bürgermeister und Gemeinderäte im Stimmkreis sehr verantwortungsvoll notwendige Maßnahmen planen. Dies soll auch so bleiben“, erklärt Klaus Stöttner seine Erfahrungen mit den Landkreisgemeinden. ff

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